Schutz für Sinti und Roma

■ Grüne: Minderheitenschutz soll in die Bremer Verfassung

In der Bremer Landesverfassung soll ein Minderheitenschutz für Sinti und Roma verankert werden. Das fordern die Grünen. Mit einem entsprechenden Antrag im Ausschuß zur Verfassungsreform will die Grünen-Fraktion erreichen, daß Sinti und Roma als deutsche Minderheit anerkannt und den Schutz der Verfassung genießen. „Wir begründen das mit der Geschichte der Diskriminierung und der systematischen Ermordung von 500.000 Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten“, so der Abgeordnete Hermann Kuhn. Und offensichtlich hat die Diskriminierung immer noch nicht aufgehört. „Wenn wir mit unseren Großfamilien auf einem Campingplatz Urlaub machen wollen heißt es: Kein Platz“, berichtet Ewald Hanstein, Vorsitzender des Landesverbandes der deutschen Sinti und Roma Bremen.

In Bremen leben etwa 2.500 Sinti und Roma mit festem Wohnsitz, deutschen Vorfahren und deutschem Paß. Gemeinsam mit den Sorben, Friesen und Südschleswiger Dänen gehören sie zu den vier deutschen Minderheiten. Doch um die Anerkennung dieser Tatsache haben die Sinti und Roma bisher vergeblich gestritten. „Für die Bundesregierung ist eine deutsche Minderheit erst dann zu schützen, wenn sie ein geschlossenes Siedlungsgebiet aufweisen kann“, erklärte Detlef Marzi, Mitarbeiter des Bremer Sinti und Roma-Vereins.

Die Bremer Grünen wollen nun nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins (dänische Minderheit) und Sachsens (sorbische Minderheit) die Gleichberechtigung von deutschen Sinti und Roma festschreiben. Dann hätten sie z.B. ein Recht auf eine Vertretung in den Selbstverwaltungsgremien der Medien, denen der Landesverband der Sinti und Roma eine einseitige und stigmatisierende Berichterstattung vorwirft. „Entweder werden die sogenannten Zigeuner folkloristisch aufgepumpt oder man reduziert sie auf Dreck und Diebstahl“, meint Marzi. Daß diese Diskriminierungen nicht per Verfassung abgeschafft werden können sei klar, aber „wir wollen auch eine symbolische Anerkennung durch den Staat und die Gewißheit, daß wir für unsere Kinder unsere Sitten, Bräuche und Sprache erhalten dürfen“, sagt Ewald Hanstein.

Sollte der Antrag erfolgreich sein, wäre Bremen das erste Bundesland mit einem verfassungsrechtlichen Minderheitenschutz für Sinti und Roma. Damit könnte man an eine gute Tradition anknüpfen: „Unter Bürgermeister Wedemeier hat Bremen eine Wiedergutmachung eingeleitet. Jedes Jahr am 16. Dezember gedenkt hier der Vorsitzende des Bundesrates des Schicksals der Sinti und Roma“, so Hermann Kuhn. Er hofft jetzt auf die Unterstützung des Antrages durch die anderen Parteien.

bea