VW gibt Zeit-Aktien für die Rente

■ Volkswagen plant Altersteilzeitkonten: Bis 55 sollen die Arbeiter voll arbeiten und dann die Überstunden abfeiern

Hannover (taz) – Arbeitszeit ansparen für eine Teilzeitbeschäftigung in späteren Lebensjahren sollen künftig die 130.000 Mitarbeiter der Volkswagen AG. In Hannover stellte gestern VW-Personalvorstand Peter Hartz ein neues Modell der Altersteilzeit vor, das auf Grundlage von betriebsinternen „Zeit-Wertpapieren“ funktionieren soll. Das Modell geht nach den Worten von Hartz für die Zukunft von „drei flexiblen Lebensphasen“ bei jedem VW-Beschäftigten aus.

Bis zum Alter von 55 sollen die VW-Mitarbeiter künftig „zwischen 28,8 und 38,8 Wochenstunden“ arbeiten – also mehr als die bei VW geltende Vier-Tage-Woche mit ihren 28,8 Stunden. Der Gegenwert dieser Mehrarbeit soll auf einem „VW-Zeit-Wertpapier“ dokumentiert werden können. Auf diesen Wertpapieren, die VW-Beschäftigte auch untereinander verkaufen können, soll neben Mehrarbeitsstunden auch der Gegenwert von bezahlten Pausen, Erholzeiten oder Samstagszuschlägen gutgeschrieben werden können.

In der „zweiten VW-Lebensphase“ im Alter zwischen 55 und 65 Jahren sollen die Beschäftigten des Automobilbauers laut Hartz-Vorschlag dann durchschnittlich nur noch 18 Wochenstunden arbeiten. Um in dieser Zeit des gleitenden Ruhestandes weiterhin 85 Prozent des vorherigen Nettoentgeltes zu erhalten, sollen nun jedes Jahr vorher angesparte VW-Zeit-Wertpapiere wieder eingelöst werden. Dazu müssen nach dem Modell „pro Jahr gleitender Ruhestand 1.000 Stunden Zeitwert zusammengespart sein“. Dabei will das Unternehmen den Zeitinvestmentfonds mit Mittel bezuschussen, die bisher für Sozialpläne vorgesehen waren.

Weiterhin hält die Volkswagen AG in Wolfsburg an dem vorgezogenen Ruhestand für VW-Beschäftigte ab 60 Jahren fest. Hartz wies gestern allerdings darauf hin, daß nach der gesetzlichen Neuregelung nun bei einem Vorruhestand ab 60 eine Rentenkürzung um 18 Prozent droht. Nach Meinung des Personalvorstandes werden diese Rentenabschläge allerdings durch die VW-Betriebsrente und eine im vergangenen Jahr vereinbarte Beteiligungsrente ausgeglichen.

Ein Vertragsabschluß mit dem VW-Betriebsrat über das gestern vorgestellte neue Modell der Altersteilzeit steht noch aus. Schon bisher hatte es bei VW Vorruhestands- und Altersteilzeitregelungen gegeben. Mit dem neuen Modell regiert der Automobilbauer auf gesetzliche Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes des Vorruhestandes und der Renten, die unter anderem eine Frühverrentung ab 55 Jahren nicht mehr möglich machen. Jürgen Voges