Alkohol und Süßigkeiten

■ Prozesse wegen Kindervergewaltigung: Ein Geständnis, eine Anklage

Vor einem Hamburger Schwurgericht hat gestern ein 35jähriger Mann gestanden, mehrere Jungen vergewaltigt bzw. „sexuell mißbraucht“ zu haben. Der mehrfach vorbestrafte Lagerarbeiter gab zu, sich im Januar und Februar 1996 an zwei 13jährigen vergangen zu haben, die er in einer Schwimmhalle kennengelernt hatte.

Im Januar hatte der Angeklagte einen 13jährigen Schüler in seinem Auto zum Oralverkehr gezwungen. Im Februar war er in einem Wandsbeker Park über einen anderen ebenfalls 13 Jahre alten Jungen hergefallen, der sich später seinem Vater gegenüber offenbarte. Als Erklärung für die sexuellen Übergriffe wußte der Lagerist nur seinen überhöhten Alkoholkonsum anzuführen.

Das Urteil soll Anfang Oktober gesprochen werde.

Vor dem Hamburger Landgericht muß sich seit gestern ein 55jähriger Hafenarbeiter aus dem Stadtteil Farmsen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in 109 Fällen verantworten. Zwischen 1992 und 1995 soll er drei Mädchen vergewaltigt haben. Laut Anklage hat er die Kinder mit Süßigkeiten und kleinen Geldgeschenken in seine Wohnung gelockt und dort zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Nach Verlesung der Anklageschrift wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen. Als Prozeßbeobachter waren viele Nachbarn anwesend. Sie berichteten, daß der Angeklagte jahrelang als „guter Onkel“ galt, mit dem die Kinder aus der Nachbarschaft gern spielten.

Nach den bisherigen Ermittlungen soll sich der Mann über 20 Jahre hinweg an mindestens 15 Kindern vergangen haben. Die Polizei kam ihm aber erst auf die Spur, als eines seiner Opfer, ein heute zwölfjähriges Mädchen, berichtete, was ihm angetan worden war.

In der Wohnung des Angeklagten stellte die Polizei einen ganzen Stapel pornographischer Fotos sicher. Darunter sollen sich auch Fotos befinden, die über zwanzig Jahre alt sind. Darauf sollen heute 30jährige Frauen als kleine Mädchen nackt abgebildet sein. Viele der Taten sind bereits verjährt.

Der Prozeß wird fortgesetzt.

ls/lno/taz