Stillende Mutter ohne Kind im Knast

■ Frauenbeauftragte: „Schwangere nicht in Abschiebehaft“

Am Weltkindertag hatte Dorina G. ihren einjährigen Sohn Frank schon wieder zurück – und er die Mama. Zuvor hatte die stillende Mutter in Oslebshauser Abschiebehaft drei lange Tage unter Brustschmerzen gelitten, nachdem sie am Sonntag gemeinsam mit drei anderen rumänischen Frauen und mehreren Männern in Gewahrsam geraten war.

„Die Gruppe hatte versucht, einem Beamten in Zivil Schmuck zu verkaufen“, erklärt der Leiter des Ausländeramtes, Dieter Trappmann. Darauf habe eine amtliche Überprüfung eine frühere Ausreiseverfügung gegen Dorina G. vom August ergeben. Straftatbestand mindestens: Illegaler Erwerb und illegaler Aufenthalt. Für die Ausländerbehörde ein klarer Abschiebefall. Weniger klar ist unterdessen bei der Polizei, wieso die Frau am Montag ärztlich untersucht wurde. Vielleicht habe man im Gewahrsam ihre Schwangerschaft bemerkt, vielleicht habe sie selbst davon gesprochen. Sicher ist, die Frau mußte zu ärztlichen Untersuchung. Ergebnis: „haftfähig“, so Dieter Trappmann. Und: „Schwangerschaft im vierten Monat. Nicht im sechsten, wie die Asylgruppe Ostertor das darstellt“, beharrt Trappmann. Asylgruppen-Aktivistin Gigi Valther lacht darüber: „Mir hat es doch die Frau erzählt.“ Valther war auch die erste, die von der Sorge der Mutter um ihr Einjähriges erfuhr – und von den Schmerzen in der Brust. Das war am Dienstag, beim Besuch der Asylgruppe Ostertor im Gemeinschaftsraum für die Abschiebehäftlinge. „Unglaublich. Eine Schwangere gehört da nicht hin. Ein kleiner mieser Raum, Frauen und Männer gemischt, und alle paffen ihn voll", war Valther entsetzt und alarmierte die zuständigen Leute. Von denen sagt der stellvertretende Leiter des Polizeigewahrsams, Uwe Frenzel jetzt: „Als wir erfuhren, daß die Frau ihr Kind noch stillt, haben wir reagiert. Gleich Mittwoch morgen kam die Frau ihrem Kind. Und: „Uns hat die Frau nichts davon gesagt.“ Ob er den Vorfall bedauere? „Das ist schwer zu sagen“, sagt er. Die Frau hätte doch etwas sagen sollen.

Für die Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe ist egal, ob die Frau im sechsten oder im vierten Monat war. „Mehr als schwanger geht nicht“, sagt sie. „Hier fehlte der Respekt gegenüber dem schwangeren Zustand einer Asylantin. Schwangere dürfen überhaupt nicht in Abschiebehaft.“ Noch vertraut sie darauf, daß Georgina D. ein Einzelfall ist. Der Innenstaatsrat habe ihr gerade versichert, daß auch Mütter mit kleinen Kindern nicht in Abschiebehaft kämen. ede