Kleindelikt mit Folgen

■ Wegen Zigarettenhandels bestraften Vietnamesen droht Ausweisung

Wegen illegalen Zigarettenhandels bestrafte Vietnamesen können aus der Bundesrepublik ausgewiesen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern in Berlin in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter betonten jedoch, daß bei der Entscheidung die Behörden auch die persönlichen Belange der Vietnamesen berücksichtigen müssen, insbesondere die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland.

Beim Bundesverwaltungsgericht wurden damit die Fälle von Le Ngyen Luu Hoai und Ta Thi Phoung verhandelt. Sie kamen 1987 und 1988 als Vertragsarbeiter in die DDR. Die beiden, die inzwischen drei Kinder haben, verloren 1990 ihre Jobs und ließen sich auf den Handel mit unverzollten Zigaretten ein. Wegen illegalen Zigarettenhandels, aber auch wegen weiterer kleiner Delikte wurde die Frau zu 178 Tagessätzen, ihr Gatte zu 50 Tagessätzen verurteilt. Die Berliner Innenverwaltung sprach 1993 eine Ausweisung aus, die bisher nicht realisiert wurde, weil Vietnam die ehemaligen Vertragsarbeiter nicht zurücknahm. Seither haben beide keine weiteren Straftaten begangen.

Der Berliner Innensenator begründete die geplante Ausweisung mit der „Generalprävention“: Eine konsequente Ausweisung aller vietnamesischen Zigarettenhändler solle abschreckend auf andere potentielle Zigarettenverkäufer wirken. Seitdem Vietnamesen ausgewiesen werden, steige aber die Kriminalität unter denen, die sich auf den Zigarettenhandel einlassen, führte Rechtsanwalt Matthias Lehmann aus. Wegen der Schwere der Begleitkriminalität, argumentierte der Behördenvertreter dagegen, sei eine konsequente Ausweisung nur gerechtfertigt. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern verzichten bei kleineren Strafen auf eine Ausweisung der ehemaligen Vertragsarbeiter. Marina Mai