Peter Graf muß weiter sitzen

■ Oberlandesgericht Karlsruhe lehnt den Antrag auf Entlassung aus U-Haft ab. Begründung: Fluchtgefahr

Mannheim/Berlin (taz/dpa) – Peter Graf, Vater der Tennisspielerin Stefanie Maria Graf, und sein früherer Finanzberater Joachim Eckardt bleiben weiterhin in Untersuchungshaft. Dies beschloß gestern das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hob damit die Entscheidung das Mannheimer Landgerichts auf, das die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten aufgehoben hatte.

Die Karlsruher Richter argumentierten, daß sich der Fluchtanreiz seit der vorigen Haftprüfung nicht vermindert habe. Zudem sei die „Straferwartung der Angeklagten“ nicht wesentlich gesunken. Im übrigen könne nichts darüber gesagt werden, wie hoch die Strafe ausfalle und wann eine vorzeitige Entlassung in Frage komme. Zudem seien die verlangten Kautionen in Höhe von drei Millionen Mark für Graf und 300.000 Mark für Eckardt nicht hoch genug, um „fluchthemmenden Charakter entfalten zu können“.

Die Anwälte der Angeklagten kritisierten die Entscheidung heftig. Der Respekt vor dem Landgericht hätte geboten, dessen Beschluß zu übernehmen, sagte Grafs Verteidiger Franz Salditt. Eckardts Anwalt Bernd Schneider erklärte betroffen, er nehme die „ferndiagnostischen Talente“ des OLG zur Kenntnis, so daß sein Mandant weiterhin morgens in Fußketten zur Verhandlung gebracht werden wird.

Graf und Eckardt sind angeklagt, von 1989 bis 1993 rund 42 Millionen Mark Einnahmen von Steffi Graf dem Finanzamt verschwiegen zu haben. Sie hätten damit 19,6 Millionen Mark Steuern hinterzogen oder zu hinterziehen versucht. Die Familie Graf soll bereits sämtliche Steuerschulden unabhängig vom Verfahrensende beglichen haben – geschätzte Summe: 15 Millionen Mark. Im Zuge dessen hat Stefanie Graf ihr Sport- und Marketingunternehmen nach Deutschland verlegt. Peter Graf war am 2. August 1995 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. JaF