Polizistin zu Geldstrafe verurteilt

■ Prozeß gegen Kreuzberger Polizisten wegen Körperverletzung fortgesetzt

Eine 22jährige Polizistin ist gestern wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Geldstrafe von 2.000 Mark verurteilt worden. Die Polizeimeisterin soll einen Kollegen geschützt haben, der einen Polen im Januar 1994 im Mannschaftswagen ins Gesicht geschlagen haben soll. Die vom Dienst suspendierte Angeklagte gehört zu einer Direktion in Friedrichshain, aus der sich demnächst 18 weitere Polizisten vor Gericht verantworten müssen.

Die Polizistin, deren Anwalt Berufung angekündigt hat, hatte eigenen Angaben zufolge keinerlei Erinnerung an den Vorfall. Sie wurde im Prozeß von einem gleichaltrigen Kollegen belastet, gegen den ebenfalls Ermittlungen laufen. Dieser Zeuge hatte die Schläge bestätigt. Den Mut, sich von ihrem Umfeld abzugrenzen, hat die Angeklagte nach Einschätzung der Staatsanwältin nicht aufgebracht. Möglicherweise habe die Polizistin auch Genugtuung über die Schläge empfunden, argumentierte die Anklagevertreterin, weil sie zuvor als „Hure“ beschimpft worden sei.

In einem weiteren Prozeß gegen acht Polizisten einer Kreuzberger Direktion wegen Körperverletzung und Strafvereitelung ist gestern vor dem Landgericht der Ermittlungsführer angehört worden. Im Mittelpunkt seiner Befragung stand die Rolle des Kronzeugen, der in die Mannschaft der Angeklagten eingeschleust worden war und inzwischen wesentliche Punkte der Anklage bestätigt hat. Der Kommissar hatte seinen Aussagen nach zunächst nichts vom Auftrag des Beamten gewußt. Der V-Mann habe nur gesagt, „ich bin strafversetzt, ich will jetzt auspacken“. Die Angeklagten sollen 1994 fünf Skinheads in einem Mannschaftswagen zusammengeschlagen und beschimpft haben.

Die Verteidigung versucht, die Aussagen des Kronzeugen zu erschüttern. Die Anwälte unterstreichen, daß dieser Beamte zunächst erklärt habe, er sei selbst nie bei Straftaten dabei gewesen und erst später berichtet habe, er sei Augenzeuge geworden. Auch für den 52jährigen Kommissar stellte sich der Beginn der Vernehmungen als „merkwürdig“ dar. Der Zeuge mutmaßte, daß der V-Mann vielleicht zunächst nicht wußte, wieviel er erzählen solle. Es sei eben kein Normalfall, gegen Kollegen zu ermitteln. Der Prozeß wird am 8. Oktober fortgesetzt. dpa