Sozialsenatorin kürzt bei Behinderten

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales plant nach Darstellung der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ab Oktober „weitreichende Leistungseinschränkungen für Behinderte“. Danach werden unter anderem die Kosten für eine Begleitperson nur noch dann getragen, wenn das medizinisch notwendig ist. Außerdem sei vorgesehen, nur noch für die in Werkstätten arbeitenden Behinderten die Reisekosten zu übernehmen, nicht jedoch für jene in sozialpädagogischen Einrichtungen. Sie sollen die Summe nach Angaben der Liga von ihrem „Verdienst“ ansparen, obwohl dieser erst vor kurzem um bis zu 20 Prozent gekürzt wurde und das Taschengeld monatlich bei 160 Mark liegt. ADN