1.000 Autos weniger bei Mercedes

■ Mercedes-Beschäftigte schwänzen aus Protest gegen die Kürzung bei Kranken Sonderschichten. Regionale Gespräche zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden. Protest für 24. Oktober geplant

Berlin (rtr/taz) – Das wird teuer – erstmal für die Arbeitgeber: Die Proteste gegen die angekündigte Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben bei Mercedes-Benz in Bremen bereits zu einem Produktionsausfall von mehr als 1.000 Fahrzeugen geführt. Angesichts der Stimmung sei zu vermuten, daß die Leute auch zur heutigen Sonderschicht nicht erscheinen würden, erklärte gestern der Betriebsratsvorsitzende im Werk Bremen, Udo Richter.

Mehrere Konzernleitungen, allen voran Daimler-Benz, haben bereits angekündigt, ihren Beschäftigten ab 1.Oktober bei Krankheit nur noch 80 Prozent des Lohns weiterzuzahlen. So sieht es auch das neue Gesetz zur Lohnfortzahlung vor. Die IG Metall beharrt dagegen auf die geltenden Tarifverträge, die eine 100prozentige Lohnfortzahlung verbindlich festschreiben würden.

Der CDU-Sozialexperte Heiner Geißler warf gestern den Unternehmern vor, Arbeitskämpfe zu provozieren. „Die Arbeitgeber verhalten sich verfassungswidrig, wenn sie bei bestehenden Tarifverträgen eine Kürzung der Lohnfortzahlung vornehmen“, so Geißler.

Der IG Metall-Chef Klaus Zwickel kündigte gestern für den 24. Oktober bundesweite Proteste gegen die Kürzung an. Vor vierzig Jahren begann der Streik zur Durchsetzung der hundertprozentigen Lohnfortzahlung. Man müsse der Lohnkürzung nicht nur juristischen, sondern auch politischen Widerstand entgegensetzen, sagte Ute Kumpf, Sprecherin der baden-württembergischen IG Metal. Nur abzuwarten und auf die Entscheidung der Gerichte zu warten, „das kann man den Leuten nicht vermitteln“.

Da die Tarifverträge nicht gekündigt sind, gilt bisher noch die Friedenspflicht. Die IG Metall in Bayern hat daher schon erklärt, sie wolle den Manteltarifvertrag kündigen, „damit wir kampffähig werden“, so eine Sprecherin.

Wenn sie den juristischen Weg einschlagen, müssen betroffene Arbeitnehmer in den nächsten Wochen Einzelklagen einlegen. Eine erstinstanzliche Entscheidung gegen eine Kürzung sei schon in acht bis zehn Wochen vor einem Arbeitsgericht möglich und dann auch „vorläufig vollstreckbar“, erklärte der Konstanzer Arbeitsrichter Bernd Rüthers. Die juristische Einschätzung der geltenden Tarifverträge ist allerdings umstritten. Außerdem sind die Tarifverträge in den einzelnen Bezirken unterschiedlich gestaltet.

Die IG Metall strebe noch vor einer gerichtlichen Entscheidung eine Einigung der Tarifparteien auf dem Verhandlungswege an, sagte gestern Dagmar Opoczynski, Sprecherin der IG-Metall-Zentrale in Frankfurt. Derzeit würden dazu in den Betrieben und auf regionaler Ebene der Tarifbezirke Gespräche geführt.

Die Gewerkschaft wolle eine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesgebiet. Die Arbeitgeber der Metallbranche beabsichtigen, die Lohnfortzahlung in die kommenden Tarifverhandlungen einzubinden. Der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Nordrhein- Westfalens, Hansjörg Döpp, sagte der Leipziger Volkszeitung, die vom Gesetz vorgegebene Kürzung der Lohnfortzahlung müsse nicht voll genutzt werden, wichtig sei nur, daß „wir insgesamt auf die notwendige Kostenentlastung kommen“. BD