Herkunft entscheidend

■ Bosnien: Rückkehraufschub und -hilfen

Die Hamburger Ausländerbehörde will künftig die Herkunft der bosnischen Flüchtlinge bei der „Rückführung“ berücksichtigen. Nach der gestern in Kraft getretenen Weisung werden die ausreisepflichtigen Bosnier „ergänzend über ihre Herkunftsorte befragt“, teilte die Innenbehörde mit. „Ein echtes Novum“, findet Behördensprecher Christian Schuppe. Als Grundlage dienen die 22 von der UN-Flüchtlingskommission (UNHCR) benannten Gebiete. Allerdings hatte UNHCR die nicht für Abschiebung, sondern als für Rücckehr und Aufbauhilfen zu bevorzugende Gebiete ausgewiesen.

Hamburg will den Flüchtlingen, die nicht aus diesen 22 Gebieten stammen, Aufschub bis zum kommenden Frühjahr gewähren. Gleichzeitig gelte es, die Beihilfen für freiwillige Rückkehrer hervorzuheben: Der bundesweite Fonds „Reintegration of Immigrants“ (REAG-Fond) kommt für die Reisekosten auf (Bahn-/Flugtickets oder 400 Mark Benzinzuschuß). Zusätzlich werden 300 Mark Reisekosten für Menschen über sechs Jahre gezahlt (darunter die Hälfte). Hamburg zahlt außerdem aus dem Sozialhilfe-Etat noch einmal den gleichen Betrag plus 500 Mark Starthilfe. Die Landesmittel können jedoch nur von freiwillig zurückkehrenden Sozialhilfeempfänger – 65 Prozent arbeiten – in Anspruch genommen werden. sim