Kiel klagt gegen Transrapid

Als erstes Bundesland zieht Schleswig-Holstein juristisch gegen den Transrapid zu Felde. Den von der Bundesregierung gesetzlich festgeschriebenen Bedarf des Super-Zugs, der ab 2005 zwischen Hamburg und Berlin hin- und herschweben soll, hält Kiel für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit dem Transrapid-Gesetz stehle sich der Bund „aus der Pflicht einer umfassenden Bedarfsanalyse“.

Der Stelzenzug jedoch verursache eine „irrsinnige Kostenlawine“, zerstöre wertvolle Landschaft und beeinträchtige die Menschen. Der Ausbau einer ICE-Strecke dagegen sei weitaus billiger. Und deshalb, verkündete Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) gestern, werde man nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die Karlsruher Richter müssen jetzt prüfen, ob das Transrapid-Gesetz tatsächlich eine gültige Rechtsvorschrift ist oder nicht (Normenkontrollklage). Ist die Klage erfolgreich, wird das Bedarfsgesetz nichtig.

Einzelne Bürger, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Michael Günther, könnten dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Planungen erst beschlossen sind, leichter gegen den Transrapid klagen. Bleibt dessen Notwendigkeit hingegen gesetzlich festgeschrieben, ist dies praktisch unmöglich.

„Wichtiger“ aber findet der Anwalt, die Transrapid-Pläne bereits im derzeit laufenden „Raumordnungsverfahren“ zu kreuzen. Käme Kiel zu dem Schluß, daß sämtliche Trassen unverträglich für Landschaft und Raum seien, gerieten die Schwebebahn-Planer in arge Bedrängnis: Der Transrapid müßte dann über ganz Schleswig-Holstein hinwegschweben. hh