Gefahr aus Brüssel für erfolgreiche Windstromer

■ PreussenElektra beschwert sich bei der EU gegen das deutsche Einspeisegesetz für alternative Energien, die Kommission droht, dem Konzern recht zu geben

Hannover (taz) – Gefahr von seiten der EU-Kommission droht möglicherweise dem deutschen Stromeinspeisungsgesetz, nach dem die großen Energieversorger Strom aus Windkraft und anderen erneuerbaren Energien abnehmen und mit 17 Pfenning pro Kilowattstunde vergüten müssen. Der Präsident von Eurosolar und SPD- Bundestagsabgeordnete Herrmann Scheer hat gestern in Bonn heftigen Protest gegen eine interne Stellungnahme zum Stromeinspeisungsgesetz aus der Generaldirektion für Wettbewerbfragen der EU-Kommission angemeldet.

Das Papier, das nach einer Beschwerde der PreussenElektra bei der EU-Kommission gegen das Gesetz gefertigt wurde, kommt nach Auffassung von Scheer dem norddeutschen Energieversorger zum Teil weit entgegegen. Allerdings hätten mit dem Papier einige EU-Beamte aus der Generaldirektion für Wettbewerbsfragen die EU-Richtlinie für einen Strombinnenmarkt ignoriert, erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete gestern in Bonn.

In einer Stellungnahme an den EU-Wettbewerbskommissar Van Miert hat Eurosolar denn auch verlangt, „die Beschwerden deutscher Strommonopolunternehmen gegen das Stromeinspeisungsgesetz zurückzuweisen“. Der Entwurf der EU-Richtlinie für den Energiebinnenmarkt sehe ausdrücklich vor, daß erneuerbaren Energien aus Umweltschutzgründen Vorrang eingeräumt werden könne. Eine solche Regelung dürfe man nicht mit der Begründung abschaffen, daß sie, wie in Deutschland im Falle der Windenergie, sehr erfolgreich sei, kritisiert Eurosolar. Gerade mit dem Erfolg der Windenergie in Deutschland begründet nämlich die interne Stellungnahme der EU-Kommission die Bedenken gegen das Einspeisungsgesetz. In dem Papier werden etwa „große Zweifel daran angemeldet, ob das Gleichgewicht zwischen Wettbewerb und Umwelt noch gegeben ist“ angesicht des bisherigen und noch bis zum Jahr 2000 erwarteten Zuwachses an Windkraftanlagen. Abweichend vom Einspeisungsgesetz verlangt das Papier eine Förderung der Windkraft, die zeitlich begrenzt und im „Prinzip degressiv“ ausgestaltet ist, die also nach einer gewissen Förderungszeit langsam ausläuft. Nach Ansicht von Eurosolar widerspricht das Papier damit der EU-Stromrichtlinie, die Auflagen zur Gewährleistung des Umweltschutzes auch ausdrücklich zu Lasten des freien Wettbewerbs vorsieht. Für Eurosolar hat das Stromeinspeisungsgesetz sogar erstmals die Monopolstellung der Energieunternehmen teilweise aufgehoben und mehr Wettbewerb geschaffen. ü.o.