Gorlebens Bodenschätze

■ Bundesamt für Strahlenschutz sucht jetzt nach Bodenschätzen im Wendland

Hannover (taz) – Als rein wissenschaftliche Suche nach Bodenschätzen will das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nun den Bau des Gorlebener Endlagerbergwerks verkaufen. Das BfS hat beim niedersächsischen Oberbergamt einen Antrag auf „Aufsuchung von Bodenschätzen zu wissenschaftlichen Zwecken“ im Gorlebener Salzstock gestellt. Mit dem neuen Antrag geht der Streit mit dem Eigentümer des Gorlebener Salzes, mit Andreas Graf Bernstorff, in die nächste Runde. Etwa zwei Drittel des Endlagerbergwerks will das Bundesamt in jenem Teil des Salzstocks bauen lassen, der Graf Bernstorff gehört. Einen Antrag des BfS auf Enteignung der Salzrechte des Grafen hatte das Oberbergamt, gestützt auf Rechtsgutachten, abgelehnt: Das Bundesberggesetz sieht eine Enteignung für die Errichtung eines Atommüllendlagers schlicht nicht vor.

Von dem neuen Antrag beim Oberbergamt erhofft sich das BfS, das Endlagerbergwerk auch ohne eine Enteignung des Grafen fertigstellen zu können. Nach dem Paragraphen 159 des Bundesberggesetzes, auf den sich der neue Antrag stützt, kann die wissenschaftliche Suche nach Bodenschätzen auch gegen den Willen des Eigentümers, ohne eine Enteignung, genehmigt werden.

Zu dem Antrag soll in der kommenden Woche der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgeben. Das niedersächsische Umweltministerium will dazu eine ergänzendes Rechtsgutachten bei dem Staatsrechtler Professor Alexander von Brünneck in Auftrag geben. Allerdings bestehen im Umweltministerium schon jetzt „erhebliche Zweifel“, ob der neue Antrag zulässig ist.

Nach Paragraph 159 des Bundesberggesetzes würden normalerweise Bohrungen nach Bodenschätzen, nicht aber die Errichtung ganzer Bergwerke genehmigt, sagte die Sprecherin des Umweltministeriums. Außerdem fehlt es in Gorleben ganz offensichtlich am Bodenschatz. Das beim Endlagerbau geförderte Salz geht schließlich umgehend auf eine große Abraumhalde. ü.o.