Finanzsenatorin für Subventionsabbau

■ Fugmann-Heesing will „kritische Einzelüberprüfung“

Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) hat gestern eine Neuorientierung der Subventionspolitik gefordert. „Es ist dringend erforderlich, die erheblichen Subventionen aus dem Landeshaushalt gründlich zu überprüfen“, erklärte sie anläßlich der Vorlage des Finanzhilfeberichts, der sämtliche Subventionen der Jahre 1993 bis 1996 auflistet. Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus zu Beginn jeder Legislaturperiode vorgelegt.

Finanzstaatssekretär Peter Kurth erklärte gestern, daß zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung „alle Subventionen auf dem Prüfstand stehen“. Genaueres wollte er im Vorfeld der am Sonntag beginnenden Senatssparklausur nicht sagen. Im Bericht heißt es dazu: „Neben dem Abbau der Personalausgaben, der Plafondierung der Investitionsausgaben und der Reduzierung der konsumptiven Sachausgaben müssen Steuern erhöht und Vermögenswerte aktiviert werden.“

Als bewußte Provokation hatte Fugmann-Heesing die Mindereinnahmen, die durch den Verzicht auf eine frühzeitige Anhebung der Gewerbesteuer entstehen, als „Subvention“ aufgeführt. Der Senat strich diese Passage, die als Seitenhieb gegen den Koalitionspartner zu verstehen war, gestern aus „systematischen Gründen“ heraus. Eine nicht erhobene Steuer sei schließlich keine Subvention, hieß es.

Allein in diesem Jahr betragen die Subventionen – gemeint sind alle Ausgaben, die nicht zur Erfüllung staatlicher Pflichtaufgaben gehören, 13 Milliarden Mark. Damit betragen sie knapp ein Drittel des diesjährigen, 42 Milliarden schweren Haushalts.

Die Subventionen sind seit 1993 von 9,5 Milliarden Mark auf 10,5 Milliarden Mark in diesem Jahr gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von jährlich 3,4 Prozent. Zu den größten Posten zählt die Wohnungsbauförderung. Allein in diesem Jahr flossen hier Fördermittel in Höhe von drei Milliarden Mark. Der Subventionsbericht listet auch verbilligte öffentliche Leistungen auf. Dazu gehören die verbilligte Vergabe von Grundstücken zur Gewerbe- und Industrieansiedlung und zur Förderung des Eigenheimbaus. Zu den Finanzhilfen zählen aber auch freiwillige soziale Leistungen wie der Behindertenfahrdienst Telebus. Wo künftig der Rotstift angesetzt wird, wird bei der Senatssparklausur entschieden. Dorothee Winden