Anklage Völkermord

■ Serbischer Tschetnik-Führer soll Muslime gequält und ermordet haben

Düsseldorf/Karlsruhe (AP/taz) Wegen Völkermordes in 14 Fällen, Mord und gefährlicher Körperverletzung hat Generalbundesanwalt Kay Nehm vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht Anklage gegen einen 49 Jahre alten Serben erhoben. Die oberste Anklagebehörde wirft dem ehemaligen Tschetnik- Führer, der 23 Jahre lang in Deutschland lebte, vor, im ehemaligen Jugoslawien im Sommer 1992 an der serbischen Ausrottungspolitik gegen Muslime mitgewirkt zu haben. Außerdem habe er sich der Freiheitsberaubung und der schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht.

Der schlimmste Vorfall ereignete sich laut Angeklage entweder am 14. oder 15. Juni 1992 in Grapska in Bosnien-Herzegowina. Dort habe der Angeklagte zusammen mit einem unbekannten Mittäter mit einer Maschinenpistole gezielt in eine Gruppe von Muslime geschossen. Dabei seien ingesamt 22 Personen getötet worden, darunter befanden sich drei Frauen und ein Kind.

Der Serbe war am 16. Dezember in Düsseldorf festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er wird vom Generalbundesanwalt Kay Nehm angeklagt, weil es beim Kriegsverbrechertribunal in Den Haag offensichtlich keinen Haftbefehl gegen ihn gibt. „Ein Auslieferungsersuchen aus Den Haag liegt uns nicht vor“, bestätigte ein Sprecher der Bundestaatsanwaltschaft in Karlsruhe der taz auf Nachfrage.