Brandherd bleibt unklar

■ Neue Widersprüche im Lübecker Prozeß. Drohbriefe an Eids Anwältin

Lübeck (taz) – Die Frage nach dem Brandherd des Feuers, daß zehn BewohnerInnen des Lübecker Flüchtlingsheims das Leben kostete, bleibt auch nach weiteren Zeugenaussagen ungeklärt. Am 8. Verhandlungstag des Strafverfahrens gegen Safwan Eid waren gestern erneut Mitglieder der Feuerwehrzüge, die den Brand bekämpft hatten, als Zeugen geladen. Übereinstimmend erklärten sie, daß bei ihrem Eintreffen der erste Stock – dort vermutet die Staatsanwaltschaft den Brandherd – lichterloh in Flammen stand. Ob zu diesem Zeitpunkt auch aus dem hölzernen Vorbau schon Flammen schlugen, bleibt ungewiß. So konnte sich der Feuerwehrmann Bernd L. nicht erinnern, daß er bei einer polizeilichen Vernehmung zu Protokoll gab, bei seiner Ankunft hätte die Eingangstür des Vorbaus bereits lichterloh gebrannt. Nur von „dichtem Qualm“ wußte er noch zu berichten. Die Verteidigung mißt der Frage, ob von außen Rauch oder auch Flammen zu sehen waren, wenig Bedeutung bei. Eids Anwältin Gabriele Heinecke, die davon ausgeht, daß der Brand im Vorbau gelegt wurde, betont: „Wo Qualm ist, brennt auch ein Feuer.“ Die Anwältin informierte zu Beginn, daß ihrer Verteidigerinnenpost wiederholt ein Droh- und Schmähbrief einer „Powergroup für deutsche Gerechtigkeit“ beigelegen habe. Auch der Brandgutachter Ernst Achilles hatte Drohschreiben gleichen Absenders erhalten. Während über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Abberufung Achilles als Prozeßsachverständiger gestern keine Entscheidung fiel, wurde auch die Ex-Hafenstraßenbewohnerin Kate Davidson zur Nebenklage zugelassen. Sie ist die vierte Nebenklägerin in dem Verfahren. Marco Carini