Stadtwerke: millionenschwere Fehler

■ Personalabbau über Vorruhestand wird teuer / rund 100 Fälle vor dem Sozialgericht

Auf die Bremer Stadtwerke kommen horrende Kosten zu. Der Grund: Personalabbau an allen Bestimmungen vorbei. Rund 100 Fälle stehen zur Zeit vor dem Bremer Sozialgericht vor einer Entscheidung, und es sieht so aus, als müßten die Stadtwerke heftig bluten. „Das geht schon in die Millionen“, sagte Stadtwerke-Vorstand Jörg Willipinski.

Die Geschichte: Die Stadtwerke stehen ökonomisch enorm unter Druck. Das Unternehmen muß rationalisieren und Personal abbauen, wenn es in der schärfer werdenden Konkurrenz auf dem Energiemarkt bestehen will. Also wurde im letzten Jahr mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaften eine Vorruhestandsregelung vereinbart. Von 3.000 Beschäftigten sollen bis zum Ende nächsten Jahres rund 450 Stellen abgebaut werden. Wer bis Ende 1997 57 Jahre alt wird, kann ausscheiden und hat dabei keinerlei Einbußen zu befürchten. Denn in der Vereinbarung wurde eine Sicherungsklausel eingebaut. Keinem Entlassenen sollten finanzielle Nachteile entstehen. Dafür garantieren die Stadtwerke. Und diese Garantie wird nun teuer, weil die Stadtwerke-Oberen alle Warnungen und Beratungen durch das Bremer Arbeitsamt in den Wind geschlagen haben.

200 ältere MitarbeiterInnen sind schon entlassen, und die haben böse Überraschungen erlebt. Denn als sie Arbeitslosengeld beantragten, das von den Stadtwerken aufgestockt werden sollte, spielte das Arbeitsamt nicht mit. Erstens gab es 12wöchige Sperrzeiten, und damit kein Geld aus Nürnberg. Langfristige Kündigungsfristen waren nicht eingehalten worden. Viele der Älteren waren so lange bei den Stadtwerken, daß sie unkündbar waren, trotzdem hatte ihnen das Unternehmen gekündigt. Dabei spielte es keine Rolle, daß die Beschäftigten eingewilligt hatten. Das Arbeitsamt zahlte nicht. Und zweitens zahlte das Arbeitsamt schon gar nicht, weil den älteren StadtwerkerInnen der Abschied mit einer Abfindung versüßt worden war. Schon vor der Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes ruht wegen der Abfindung das Arbeitslosengeld, wenn der gekündigte Arbeitnehmer vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ausscheidet. Genau so ist es bei den Stadtwerken passiert. Wären die Abfindungen erst bei Eintritt in die normale Altersrente gezahlt worden – alles wäre gut gewesen.

Nun sind rund 100 Fälle vor dem Bremer Sozialgericht gelandet. Die Stadtwerke hatten die Betroffenen ermuntert, den Bescheiden erst zu widersprechen und schließlich zu klagen. Am Montag wird das erste Urteil einer ganzen Serie erwartet. Und nach allen Voraussagen wird das Arbeitsamt recht bekommen.

Dabei hatte sich das Arbeitsamt alle Mühe gegeben, die Stadtwerke vor den Fallen ihrer Planungen zu warnen, erzählt ein Arbeitsamtssprecher. „Das war für uns das übliche Verfahren, ganz normale Beratungen.“ Ein Fachmann des Arbeitsamtes habe das Unternehmen besucht „und hat über die rechtlichen Folgen informiert“. Mit anderen Worten: Die Stadtwerke haben sich eine millionentiefe Falle gegraben und sind trotz aller Warnungen prompt hineingetappt. Aber bewerten mochte das Arbeitsamt die Prozeßflut aus dem Haus der Stadtwerke lieber nicht.

Dort sieht man die Millionenlast eher undramatisch. Vorstandsmitglied Willipinski, als Arbeitsdirektor für das Personal zuständig: „Als vorsichtige Kaufleute haben wir schon kalkuliert, daß es schiefgehen könnte“. J.G.