Kammer entlastet

■ Treuhand-Gutachten: Angestelltenkammer handelte nicht grob fahrlässig / Verletzte Aufsichtspflicht gegenüber BBI dem Berufs-Bildungs-Institut

Der Vorstand der Angestelltenkammer kann aufatmen. Ein Gutachten der Deutschen Treuhand-Gesellschaft hat ergeben, daß ihm im Zusammenhang mit Tochterfirma Berufs-Bildungs-Institut Bremen GmbH (BBI) keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Das heißt, es entstehen keine Schadensersatzforderungen. Allerdings hält der Bericht dem Kammer-Vorstand schwere Verletzungen seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem BBI vor. Das Gutachten wurde auf Verlangen des Wirtschaftssenators und auf Anregung des Landesrechnungshofes erstellt.

Zur Vorgeschichte: 1984 wurde das BBI von der Angestelltenkammer gegründet. Mit der Einrichtung von überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen wollte man damals dem akuten Lehrstellenmangel begegnen. Ab 1992 wurde jedoch massive Kritik am BBI laut. Die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) warf den damaligen Geschäftsführern Gerald Graubner und Marion Seevers Überschuldung vor und forderte den Rücktritt von Kammer-Geschäftsführer Eberhard Fehrmann. In der Zwischenzeit hatte das BBI internationale Ausbildungsprojekte in Griechenland und Indonesien an Land gezogen, um an EG-Zuschüsse zu kommen. „Das war eine klare Überschreitung der Kompetenzen, denn die Kammer soll die Bildungsarbeit für ihre Bremer Mitglieder machen“, sagt Kammer-Sprecher Theo Klinger heute.

Diese und andere „Kompetenzüberschreitungen“ brachten der Angestelltenkammer ein dickes Minus von über zwei Millionen Mark ein sowie den Vorwurf, die Geschäftsführung des BBI nicht genügend kontrolliert zu haben. Es folgte eine Überprüfung durch den Landesrechnungshof, die Kammer ging erneut durch die Schlagzeilen.

Mit dem neuen Vorstand soll sich das jetzt ändern. Sogar die ehemals scharf schießende DAG ist friedfertig: „Der alte Vorstand war mit seiner Aufsichtspflicht überfordert, das können Ehrenamtliche so nicht leisten“, sagte DAG-Mitglied und Vizepräsident der Kammer, Hartmut Frensel. Konsequenz: Die Kammer-Geschäftsführung soll einerseits mehr Kompetenzen erhalten und nicht mehr völlig dem Vorstand unterstehen; andererseits soll sie stärker in die Haftung mit einbezogen werden.

Gegen die ehemaligen Geschäftsführer des BBI, Graubner und Seevers, läuft eine Schadensersatzklage der Kammer auf eine Million Mark.

Mittlerweile wurden das BBI und die Wirtschafts- und Sozialakademie der Angestelltenkammer zusammengeschlossen: Entstanden ist die neue Bildungstochter der Kammer, die seit dem 1. Juli –96 unter dem Namen Wirtschafts- und Sozialakademie (WiSoAk) firmiert. Als neuer Bildungsträger muß die Akademie die Anerkennung durch den Landesausschuß für Weiterbildung beantragen.

Pikanterie am Rande: in diesem Ausschuß sitzt, als Mitarbeiterin der Bildungsbehörde, Marion Seevers. „Es kann nicht angehen, daß eine Bankrotteurin dort über die Qualität von Bildung entscheiden soll“, erklärte Frensel. „Manchmal sind große Behörden in solchen Einstellungsfragen etwas naiv“, meinte Kammer-Leiter Fehrmann. Er räumte ein, daß Marion Seevers sich bisher korrekt verhalten habe.

Der Grünen-Abgeordnere Helmut Zachau forderte indes ihre Versetzung: „Wie bei einem solchen Sachverhalt eine vorurteilsfreie Prüfung möglich sein soll, bleibt Geheimnis der Behörde. Arnhild Moning, Sprecherin der Bildungsbehörde versteht die Aufregung nicht: „Frau Seevers entscheidet nicht über die Anerkennungen, sondern ist ein kompetentes Mitglied von vielen im Ausschuß für Weiterbildung. Aber wir werden das prüfen und sie im Zweifelsfalle von ihrer Aufgabe abziehen.“ hoff