Keine Mehrheit für „Neuenquote“

■ Bündnisgrüne behalten alte Rotationsregelung für Abgeordnete bei. Eklat um 31-Stunden-Woche abgewendet

Die Bündnisgrünen behalten ihre bisherige Regelung zur Rotation von Abgeordneten bei. Bei der Landesdelegiertenkonferenz am Samstag erhielt keiner der neun Änderungsvorschläge die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Damit dürfen bündnisgrüne Abgeordnete einem Parlament höchstens zwei von vier aufeinanderfolgenden Legislaturperioden angehören. Um für eine dritte Amtszeit kandidieren zu dürfen, brauchen sie ein Zweidrittelvotum der Wahlversammlung oder einer vorangegangenen Mitgliederversammlung.

Die hohe Hürde schafften vor der letzten Wahl alle Langzeitparlamentarier wie Michaele Schreyer, Wolfgang Wieland, Renate Künast, Sybille Volkholz oder Bernd Köppl. Weil dadurch die Rotation stark aufgeweicht wurde, sollte im Rahmen einer Strukturreform eine Neuregelung gefunden werden. Kerngedanke der Änderungsanträge war, eine Quote für Neulinge einzuführen. Denn in der „parlamentarischen Mediendemokratie“ hätten die alten Hasen zu große Vorteile, so ein Kreuzberger Delegierter. Wer „aus Funk und Fernsehen bekannt ist“, habe gute Chancen, auch die Zweidrittelhürde zu nehmen.

„Wir wollen eine Erneuerung der Fraktion, aber wir wollen auch Qualität und Bewährtes“, erklärte Klaus Stähle für die Strukturkommission. So weit herrschte Konsens. Doch wie dies erreicht werden könne, erwies sich als knifflige Angelegenheit: Soll „mindestens auf jedem zweiten Platz eine Person gewählt werden, die noch nie einem Parlament angehört hat“, oder nur auf „jedem dritten Platz“. Oder soll auf „mindestens jedem zweiten Platz eine Person gewählt werden, die in der laufenden Periode keinem Parlament angehört hat“.

Auf Heiterkeit stieß der Antrag aus Mitte, wonach Grüne höchstens vier von fünf aufeinanderfolgenden Legislaturperioden bzw. maximal 15 Jahre ohne Unterbrechung einem Parlament angehören dürften. „15 Jahre? Das ist eine Strafe!“ befand ein Delegierter.

In der Endrunde blieben zwei Anträge übrig. Strukturkommission und Geschäftsführender Ausschuß (GA) sprachen sich für eine Neuenquote von einem Drittel aus, der andere Antrag wollte den Anteil der alten Hasen auf ein Drittel beschränken. Beide scheiterten, der erste knapp.

Zum Eklat kam es, als sich abzeichnete, daß die 31-Stunden- Woche für Parteiangestellte auf der Versammlung keine Mehrheit bekommen würde. Damit steht und fällt jedoch die gesamte Strukturreform: Zwei bzw. drei Parteivorstände sollen künftig hauptamtlich arbeiten. Dazu müssen wegen der knappen Finanzlage die fünf Stellen der Partei in sechs 31-Stunden-Stellen umgewandelt werden. Weil die geplante Professionalisierung zu scheitern drohte, erwog der Geschäftsführende Ausschuß geschlossen den Rücktritt. Dies konnte abgewendet werden, nachdem die 31-Stunden-Regelung doch noch angenommen wurde. Dorothee Winden