Nachgefragt
: Letztes Wort der SPD

■ E. Steinhöfel den Verkauf der Bremischen

Die Stadtgemeinde soll auch nach einem Verkauf von 49,9 Prozent der Bremischen den reinen privaten Profitinteressen entgegenwirken. Zwar wird dem Minderheitengesellschafter die unternehmerische Führung angetragen, um 100 Millionen Mark erlösen zu können. Die SPD setzte jedoch in der Finanzdeputation einen Konsortialausschuß durch, in dem Vertreter der Stadt sich mit dem anderen Gesellschafter verständigen sollen. Wir sprachen darüber mit Elke Steinhöfel, SPD-Sozialpolitikerin und Finanzdeputierte.

taz:Frau Steinhöfel, ist ein solcher Ausschuß nicht nur ein sozialpolitisches Deckmäntelchen für eine Entscheidung, die Sie eigentlich nicht mittragen wollten?

Elke Steinhöfel: Ein Deckmäntelchen ist das sicher nicht. Das Aktienrecht kennt etwa ein solches Gremium. Es wird hier versucht, ein faires Austarieren und eine Balance zwischen den Gesellschaftern herzustellen. Damit sollen die Ansprüche erhalten bleiben, die wir als Stadt an die Bremische haben.

Wann soll ein solcher Ausschuß tagen? Wer sitzt drin?

Der Konsortialausschuß soll regelmäßig tagen und alle wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik der Bremischen beraten. Darin sitzen Vertreter der Stadt einerseits und der Gesellschafter andererseits.

...das heißt die jeweils gleiche Zahl von Leuten, für die gilt Konsensprinzip?

Ja, so ist das.

Besteht da nicht die Gefahr einer Blockade, weil es unterschiedliche Interessen gibt?

Wir haben einen großen Katalog, eine Art Sozialvertrag, für die Bremische gemacht. Darin ist festgelegt, was in dem Ausschuß verhandelt werden kann. Zum Beispiel, wenn es um den Verkauf von Wohnungsbeständen geht, ist hier eine Einigung nötig. Also es ist ein vorgeschaltetes Arbeitsgremium, das durch diese inhaltlichen Vorgaben zur Einigung angehalten ist und die Bremische nur erfolgreich führen kann, wenn man sich auf diese Zielsetzung auch einläßt.

Muß der Ausschuß auch über die Erhöhung von Mieten entscheiden?

Für die Erhöhung von Mieten gibt es ja einschlägige Bundesgesetze, nach denen das geht oder eben nicht. Ich denke erstmal, daß das geltende Recht anzuwenden ist. Wenn es hier mal Probleme gibt, ist das sicher auch Thema für den Ausschuß. Aber normalerweise müssen Mieterhöhungen dem Wohngeldgesetz entsprechen, oder sie sind zu unterlassen.

Wird es denn Investoren geben, die sich auf ein solches Gremium einlassen?

Dies ist die Bedingung, neben der für Sozialdemokraten nichts gehen kann. Wer sich nicht einigen möchte, sollte sich nicht um die Bremische bewerben. Die Geschäftsprinzipien der Bremischen sind bekannt und in der Sozialvereinbarung beschrieben. Fragen: Joachim Fahrun