Private Parkraum- überwachung unrecht

Privatfirmen dürfen auf Parkplätzen keine „Knöllchen“ verteilen. Mit einem entsprechenden Beschluß erklärte das Kammergericht das Parkraumüberwachungsmodell der Hauptstadt für rechtswidrig. Angestellte privater Unternehmen seien nicht berechtigt, Park- oder Halteverstöße aufzunehmen und weiterzuleiten. Trotz des Urteils setzt das Land weiter auf sein Konzept und strebt eine entsprechende Gesetzesänderung an. Bereits vor der Entscheidung des Kammergerichts hat der Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet. Eine Behandlung im Bundesrat wird für den 23. November erwartet. In den gebührenpflichtigen Parkzonen sollen ab Montag die ersten Wachpolizisten ihren Dienst antreten. Sie sind befugt, bei Verstößen Personalien festzustellen, Anzeigen zu fertigen und Verwarnungsgeld zu erheben sowie verkehrsbezogene Weisungen zu erteilen. Die Maßnahme ist bis zum 31. März 1997 befristet. ADN