"Liebe taz..." Wichtigstes Glied der Praxis - betr.: Praxishilfeln sollen stempeln gehen", taz-Bremen vom 11.10.1996

Betr.: „Praxishilfen sollen stempeln gehen“, taz v. 11.10.

Unsere Berufsbezeichnung, mit dem qualifizierten Abschluß einer dreijährigen, dualen Ausbildung ist „Arzthelferin“. Die Begriffe „Praxishilfe“ oder gar „Sprechstundenhilfe“ sollten schon lange der Vergangenheit angehören. Durch die vielen Vorabendserien, die in Arztpraxen spielen, werden leider immer wieder diese falschen Berufsbezeichnungen genannt und somit auch ein falsches Berufsbild der Arzthelferin weitergegeben.

Als Landesvorsitzende Bremen des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen, möchte ich noch einmal Stellung zu der Aussage von Herrn Junker nehmen, uns als Saisonkräfte einzusetzen. Der gesamte Ablauf einer Praxis wird weitgehend von den Arzthelferinnen bestimmt. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Arzt-Patient und nicht zuletzt der Arzthelferinnen wird die Zukunft der Praxis entscheiden. Der Patient, das wichtigste Glied unserer Praxis, sollte sich fachlich gut aufgehoben und betreut fühlen, eine Vertrauensstellung zum Arzt und zur Arzthelferin haben. Dies ist schon jetzt die Position der Arzthelferin. Jede Praxis hat ihren eigenen Ablauf und die Arzthelferin, die lange und kompetent in dieser Praxis mitarbeitet, gab den Patienten dieses Vertrauen. Sie ist die Ansprechpartnerin für den Patient, für die „kleinen“ Sorgen des Alltags, aber auch größere Probleme und Ängste werden hier schon im Vorfeld abgeklärt. Diese Patientenanbindung wird die Zukunft der Arztpraxis in den nächsten Jahren bestimmen. Der „Kunde“ Patient wird kritischer mit uns umgehen. Somit wird die Entscheidung, ob eine Praxis gut verdient, auch mit an uns liegen. Die Beurteilung eines Teams Arzt/Arzthelferin durch den Patienten ist die Zukunft einer Praxis. Saisonkräfte werden wohl kaum sich diesen Anforderungen stellen und sie richtig einschätzen können. Im derzeitigen ambulanten Gesundheitswesen ist diese ausgebildete Arzthelferin nicht zu ersetzen. Mit einem Bruttogehalt im 7. bis 10.Berufsjahr, das in der Lohngruppe III zur Zeit 3043 Mark beträgt, steht sie in der Lohskala der Frauenberufe im unteren Drittel. Bei den heutigen Lebenshaltungskosten ein Betrag, von dem eine alleinlebende Frau nicht unbedingt gut leben kann, besonders wenn sie auch noch allein Erziehend ist. Ich glaube nicht, daß eine Saisonkraft billiger arbeiten würde. Rosemarie Prasse,

Landesvorsitzende Bremen des Berufsverbands der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V.