Zur Frauenpolitik in Niedersachsen
: Drei Kommunen, zwei Frauenbeauftragte

■ Frauenministerin Christina Bührmann kündigt schärfere Gangart an

Vor dreieinhalb Jahren trat in Niedersachsen das Frauenbeauftragten-Gesetz in Kraft. Jetzt durchforstete Frauenministerin Christina Bührmann ihre Verwaltung und zog folgende Zwischenbilanz: zwei Drittel der Kommunen hätten bereits entsprechende Stellen eingerichtet.

Somit seien 290 von insgesamt 465 Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ihrer Verpflichtung nachgekommen, Frauenbeauftragte einzustellen, teilte Bührmann am Freitag in Hannover mit. Eine Rechnung, die für Säumige jetzt Konsequenzen hat: Die Frauenministerin kündigte allen Kommunen eine „schärfere Gangart“ an, wenn sie das Gesetz bis zum kommenden Frühjahr noch nicht umgesetzt haben.

Bührmann zufolge haben alle 38 Landkreise und neun kreisfreien Städte bereits eine Frauenbeauftragte eingesetzt oder sind dabei, dies zu tun. Bis auf die Samtgemeinde Tostedt (Landkreis Harburg) hätten auch alle anderen Kommunen mit mehr als 20 000 Einwohnern den Gesetzesauftrag erfüllt. Defizite gebe es somit vor allem noch in Kommunen mit weniger als 20 000 Einwohnern, teilte die Frauenministerin mit.

In Zukunft will Bührmann in der Verwaltung vermehrt auf Gesetzestreue drängen: „Ich will keinen Zweifel daran lassen, daß die Kommunalaufsicht ab Frühjahr kommenden Jahres dort einschreiten wird, wo noch keine Frauenbeauftragte eingesetzt sind.“ Die Kommunalaufsicht könne auch selbst Frauenbeauftragte bestellen. Probleme gebe es vor allem in konservativ regierten Kommunen.

Bei den niedersächsichen Grünen im Landtag dagegen kam die Zwischenbilanz nicht positiv an: Sie sei ein „Armutszeugnis“. Ihr sei kein anderes Gesetz bekannt, dessen Umsetzung so schlampig kontrolliert werde, sagte die frauenpolitische Sprecherin Brigitte Pothmer. Doch Bührmann wies diese Kritik als „übertrieben“ zurück. Die Kommunalaufsicht sei wegen der Klagen vieler Kommunen vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg bislang zurückhaltend gewesen. Damit sei aber jetzt nach der Bückeburger Entscheidung Schluß.

dpa/taz