Lokalkoloratur

Jetzt fliegen sie wieder, die Hubschrauberschrecke und die Flugzeugbehinderer. Und versetzen die Wirtschaftsbehörde in Besorgnis. Kaum haben die ersten HamburgerInnen ihre Drachen aus dem Schrank geholt, schon muß das Amt davor warnen, diese an der zu langen Leine zu führen. Nicht länger als 100 Meter darf die sein. Wer höher fliegt, behindere Rettungs- und Polizeihubschrauber in ihrer Arbeit, informiert die Behörde. Daß oberirdische Stromleitungen den sicheren Drachentod bedeuten, dürften mittlerweile auch GelegenheitsfliegerInnen wissen. Weniger bekannt scheint zu sein, daß Drachen auf der Windschutzscheibe Start oder Landung von Flugzeugen stören können. Daher: Keine Drachen im Kreis von sechs Kilometern um den Flughafen Fuhlsbüttel – so will es die Luftverkehrsordnung. Vom Sonderlandeplatz Finkenwerder und von den Segelflugplätzen Boberg und Fischbeck-Neugraben müssen Drachen drei Kilometer Abstand halten. juw