Täter vorbelastet

Im Prozeß gegen den sogenannten „Ohlstedter Sexgangster“ hat sich gestern herausgestellt, daß die „sadomasochistische Grundhaltung“ und „eine pädophile Veranlagung“ des Angeklagten schon lange bekannt gewesen sind. Das geht aus einem Urteil von 1967 hervor, das vor dem Hamburger Landgericht verlesen wurde. Demnach wurde der 63 Jahre alte Rentner damals wegen Notzucht und Unzucht mit Kindern zu drei Jahren Freiheitsentzug und Einweisung in die Psychiatrie verurteilt. Der Angeklagte soll im Sommer 1994 und im April 1995 zwei neun- bzw. elfjährige Mädchen entführt und mißbraucht haben. Außerdem soll er 1992 versucht haben, eine 16jährige Schülerin zu sexuellen Handlungen zu zwingen.