■ Am Rande
: Gericht: Zwischenlager in Ahaus ist Rechtens

Münster (taz) – Die Genehmigung des Brennelemente-Zwischenlagers in Ahaus ist Rechtens. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Der Versuch des klagenden Ahauser Landwirts Hermann Lentig und seiner Mitstreiter, die der Genehmigung zugrundeliegenden Sicherheitsgutachten durch Gegengutachten zu erschüttern, ist damit nach neunjähriger Verfahrensdauer vorerst fehlgeschlagen.