Gericht: Zwischenlager in Ahaus ist Rechtens

■ Nach neunjährigem Rechtsstreit: Persilschein für Behördengutachten

Münster (taz) – Die Genehmigung des Brennelemente-Zwischenlagers in Ahaus ist Rechtens. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Der Versuch des klagenden Ahauser Landwirts Hermann Lentig und seiner Mitstreiter, die der Genehmigung zugrunde liegenden Sicherheitsgutachten durch Gegengutachten zu erschüttern, ist damit nach neunjähriger Verfahrensdauer vorerst fehlgeschlagen.

Der Senatsvorsitzende Tuscher sagte in seiner kurzen mündlichen Urteilsbegründung, daß das Gericht „keine Anhaltspunkte für fehlerhafte Untersuchungen“ im Rahmen des Genehmigungs- und Prüfverfahren gefunden habe. Die Einwendungen der Kläger seien „zwar außerordentlich gewichtig“ gewesen, aber Versöße gegen Sachverständigengrundsätze hätten sich nicht ergeben.

Die Kläger hatten als Sachverständigen den Gießener Verfahrenstechniker Prof. Elmar Schlich aufgeboten, der früher selbst jahrelang bei der Hanauer Atomfirma Nukem mit der Entwicklung von Transportbehältern für Atommüll beschäftigt war. Schlich hält große Teile der gutachterlichen Bewertung durch die Genehmigungsbehörden für unzulässig, weil bei den Belastungs- und Fallversuchen „keine einziger“ Original-Castor- Behälter eingesetzt worden sei, sondern nur andere Modelle.

Fest steht nach dem Münsteraner Verfahren, daß bei den 42 Versuchen mit Castor-Modellen lediglich ein einziges Mal ein Originalbehälter benutzt wurde, bei dem allerdings ein Teil der im Original vorhandenen Längsbohrungen fehlte. Das Gericht folgte der Argumentation des für die Castor- Tests verantwortlichen Bundesamts für Materialprüfung, wonach diese Abweichung für die Testergebnisse nicht relevant sei. Auch die Kritik an den Dichtigkeittests der Castor-Deckel und der von den Klägern gerügten Verletzung von Dokumentationspflichten während des Prüfverfahrens wies das Gericht zurück. Der Richter ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen werden die Kläger eventuell Widerspruch einlegen. Walter Jakobs