Verkürzen statt feuern

■ Metall: Neue Beschäftigungssicherung wurde in Niedersachsen vereinbart

Hannover/Berlin (taz) – Arbeitgeber und IG Metall haben sich erstmals in Deutschland auf eine neue Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung geeinigt. Danach können Unternehmen bei schlechter Beschäftigungslage künftig die Arbeitszeit von 35 auf 29 Wochenstunden absenken und den Lohn entsprechend kürzen, um Jobs zu sichern.

Die Vereinbarung sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Abbau von Jobs in der Metallindustrie, erklärte Georgios Arwanitidis, Sprecher der IG Metall Niedersachsen. Bisher gilt in der Metallindustrie seit 1994 zwar schon ein bundesweiter Beschäftigungssicherungsvertrag, der die Absenkung der Arbeitszeit erlaubt. Dabei mußten jedoch Betriebe, in denen nur Teile der Belegschaft kürzer arbeiteten, einen Teillohnausgleich gewähren. Demgegenüber ist jetzt in Niedersachsen bei der Absenkung der Arbeitszeit grundsätzlich kein Teillohnausgleich vorgesehen. Die von der Arbeitszeitverkürzung betroffenen Beschäftigten erhalten während dieser Zeit einen Kündigungsschutz.

Eine weitere Neuerung: In niedersächsischen Betrieben soll künftig eine paritätisch besetzte Einigungsstelle darüber entscheiden können, ob es zu einer Absenkung der Arbeitszeit oder zu Entlassungen kommt. „Das erhöht die Chancen, die Jobs zu sichern“, so Arwanitidis. Bisher konnten die Arbeitgeber eigenmächtig entscheiden, ob sie bei schlechter Auftragslage die Wochenarbeitszeit absenken oder lieber Beschäftigte entlassen wollten. Von der bisher geltenden Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung machten bundesweit nur wenige Unternehmen mit insgesamt einigen zehntausend Beschäftigten Gebrauch, erklärte Dagmar Opoczynski, Sprecherin der IG Metall in Frankfurt.

Im niedersächsischen Beschäftigungssicherungsvertrag verpflichteten sich die Arbeitgeber außerdem, die Zahl der Lehrstellen im ersten Lehrjahr um fünf Prozent zu erhöhen. Der Vertrag soll ab 1. Januar 1997 für ein Jahr gelten. BD