Copy-Shops bleiben teuer

■ Verfassungsgericht billigte zwei Pfennig Autorenabgabe pro Kopie

Freiburg (taz) – Die Kopien im Copy-Shop werden nicht billiger. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Geklagt hatte zum einen die Photo-Kette Porst, die in ihren Filialen meist auch Münzkopierer zur Verfügung stellt, zum anderen zwei Copy-Shops der Stork KG in Hannover. Auch weiterhin müssen zur Sicherung der Urheberrechte rund zwei Pfennig pro Kopie an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) abgeführt werden.

Bis 1985 hatte es genügt, wenn die Betreiber von Münzkopierern ihre Kundschaft höflich baten, die Urheberrechte von BuchautorInnen und JournalistInnen zu respektieren – was diese natürlich nicht getan hat. Eine Infratest-Untersuchung im Auftrag der VG Wort ergab, daß im Schnitt bei 20 bis 30 Prozent der kommerziell angefertigten Kopien das Urheberrecht verletzt werde. Bei Kopiergeräten in Universitäten wurden sogar Spitzenwerte über 70 Prozent erreicht.

Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber seit 1985 die Betreiber von Münzkopierern zu einer Abgabe an die VG Wort in Höhe von zwei Pfennig pro Kopie. Die VG Wort schüttet das Geld dann wieder an WissenschaftlerInnen und JournalistInnen aus.

Ungerecht fanden die Kläger jedoch, daß auf Druck der Länder die öffentlichen Verwaltungen und die gewerbliche Wirtschaft von der Abgabepflicht völlig freigestellt worden waren. Laut Infratest werden dort mindestens 20 Prozent der Kopien aus Büchern, Zeitungen und Zeitschriften getätigt.

Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Bundesverfassungsgerichts sah allerdings das Grundgesetz gewahrt. In den freigestellten Bereichen werde nur „in relativ geringem Umgang geschütztes Material abgelichtet“. Die Ungleichbehandlung sei deshalb „vertretbar“. Das Urteil ist nicht überraschend. Denn auch das Verfassungsgericht ist von der Abgabepflicht befreit. Christian Rath