Im Zweifel gegen Hogefeld

■ Lebenslänglich für das frühere Mitglied der RAF

Der Kampf geht weiter! Und zwar auf seiten der Bundesanwaltschaft und des Frankfurter Oberlandesgerichtes. Viereinhalb Jahre ist es nun her, daß der Verein mit dem Namen Rote Armee Fraktion sein mörderisches Treiben eingestellt hat. Und erst vor einer Woche hat das frühere RAF-Mitglied Birgit Hogefeld die einstigen GenossInnen aufgerufen, nach dem faktischen Ende des bewaffneten Kampfes nun auch formal die Auflösung der RAF bekanntzugeben. Gericht und Bundesanwälte aber weigern sich heute noch, das Ende der RAF zur Kenntnis zu nehmen. Das gestrige Urteil gegen Birgit Hogefeld ist der beste Beleg dafür, wie Ankläger und Richter in den Schützengräben einer längst vergangenen Eskalation verharren.

Windige Schriftgutachten, erinnerungsschwache Zeugen und fragwürdige Gegenüberstellungen – der Schuldspruch des Frankfurter Staatsschutzsenats stützt sich nur auf vage Vermutungen. Schlüssige Indizien, die eine Beteiligung Hogefelds an der Ermordung des US-Soldaten Pimental und dem anschließenden Sprengstoffanschlag auf die Frankfurter U.S. Airbase belegen, konnten in den zwei Jahren des Gerichtsverfahrens nicht zutage gefördert werden. Die rechtsstaatlich geforderte Unschuldsvermutung wird so in ihr Gegenteil verkehrt – der Tenor des Urteils heißt: Im Zweifel gegen die Angeklagte.

Am Wochenende ist einer der zentralen Pfeiler aller Anklagen im Terrorismusbereich zusammengebrochen. Mit Christoph Seidler meldete sich einer der Untergetauchten zu Wort, der seit Jahren als führender Kopf der RAF gesucht wird. Seidler aber behauptet, er könne beweisen, niemals der RAF angehört zu haben. Die Bundesanwaltschaft unterstellte seit Jahren: Wer aus dem Symphatisantenumfeld der RAF in die Illegalität abtaucht, ist zwangsläufig Mitglied der sogenannten Kommandoebene, die für die mörderischen Anschläge auf Politiker und Wirtschaftsspitzen verantwortlich zeichnet. Die Annahme ist hinfällig. Birgit Hogefelds Verteidiger forderten deshalb gestern vor dem Urteil das Gericht auf, zu klären, wann denn Hogefeld zur RAF gestoßen sein könnte. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Auch das zeigt: Wahrheitsfindung stand nicht im Vordergrund des Prozesses. Wolfgang Gast