Frisches Geld für den Finanzminister, egal woher

■ Engelen-Kefer nennt Besteuerung des Arbeitslosengeldes verfassungswidrig

Bonn (taz/afp) – Die Idee von Finanzminister Theo Waigel, Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zu versteuern, wird kaum goutiert. Ursula Engelen-Kefer, Vizechefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, bezeichnete die Pläne als „verfassungswidrig“. Man könne „nicht erst Beiträge aus einem versteuerten Einkommen einnehmen und dann die damit erworbenen Leistungen noch mal besteuern“. Hermann-Josef Arentz, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Sozialausschüsse, nannte sie „außerordentlich fragwürdig“. Arentz rechnete vor, wenn das durchschnittliche Arbeitslosengeld bei 1.400 Mark liege, wäre es nicht ausgeschlossen, daß die Empfänger bei einer zusätzlichen Besteuerung unter die Sätze der Sozialhilfe fallen könnten. Waigel folgt einem Vorschlag der Einkommenssteuerkommission. Deren Vorsitzender Peter Bareis wies gestern den Vorwurf der Doppelbesteuerung zurück, da die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vom Arbeitnehmer „bestenfalls zu 50 Prozent“ versteuert worden seien. Waigels Steuervorschläge brächten Mehreinnahmen von rund 5,2 Milliarden Mark. roga