Ausnahme: schwanger

■ Für schwangere Frauen gibt es Ersatz

Die totale Stellensperre in der Verwaltung behindert Schwangerschaften künftig nicht mehr. Auf Antrag der PDS entschied der Hauptausschuß, daß bei Schwangerschaft oder Erziehungsurlaub Ersatzkräfte eingestellt werden dürfen – auch wenn dort wegen der angespannten Finanzlage keine neuen Beschäftigten eingestellt werden dürfen. Der Hauptausschuß hat die Ausnahme von der Personalsperre auf die gesamte Verwaltung ausgeweitet. Wie berichtet, hatte der Vertretungsstopp der Finanzverwaltung an den Hochschulen frauenfeindliche Äußerungen provoziert. Einige Professoren an der TU konfrontierten die Frauenbeauftragte mit dem Satz: „Nie wieder eine Frau.“ An der TU, die einen geringen Frauenanteil bei technischen Fächern und hochdotierten Professuren hat, kündigten Lehrstuhlinhaber an, Frauen nicht mehr auf Mitarbeiterstellen zu berufen. Zur Überraschung des Hauptausschusses gab es kaum Schwangerschaftsvertretungen. Auf gerade 10 Ersatzkräfte bei 170.000 Beschäftigten schätzte Innenstaatssekretär Eike Lancelle (CDU) die SchwangerschaftsvertreterInnen. cif