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■ Gesundheitsreform: Kassenbeiträge dürfen nun doch angehoben werden

Berlin (taz) – Zwei Tage vor der entscheidenden Abstimmung – morgen im Bundestag – hat die Regierungskoalition einen wichtigen Punkt ihrer Gesundheitsreform teilweise zurückgenommen. Bisher war geplant, die Beitragserhöhung bei Krankenkassen mit der Erhöhung von Zuzahlungen zu koppeln: Jeder Versicherte sollte bei einer Anhebung eines Kassenbeitrages künftig auch mehr zuzahlen. Dieser Punkt ist nun aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden.

Jetzt dürfen die Kassen doch die Beiträge erhöhen, ohne gleichzeitig ihre Versicherten zu belasten – allerdings nur, wenn ihre Ausgaben nicht durch den sogenannten „Risikostrukturausgleich“ gedeckt werden können. Im Rahmen dieses „Risikostrukturausgleichs“ werden Versicherungen, die durch einen hohen Mitgliederanteil von Rentnern und Kranken auch höhere Kosten haben, durch reichere Versicherungen entlastet. Zu den Nehmerkassen zählen vor allem die Ortskrankenkassen, zu den Geberkassen die Ersatzkassen.

Die Nehmerkassen dürfen in Zukunft ihre Beiträge erhöhen, wenn die im voraus berechneten und gezahlten Gelder des „Risikostrukturausgleichs“ nicht ausgereicht haben; Geberkassen könnten anheben, wenn sie mehr als erwartet in den Ausgleichsfonds einzahlen mußten. Als Orientierungswert gelten dabei die Summen des jeweiligen Vorjahres.

Die Verknüpfung mit einer Zuzahlungserhöhung bleibt aber bestehen, wenn Beiträge aus anderen Gründen angehoben werden, zum Beispiel wegen neuer Leistungen im Kassenangebot oder wegen eines ungünstigen Geschäftsverlaufs.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rudolf Dressler, kritisierte diese Verknüpfung. Wenn eine Kasse ihre Beiträge um 1,5 Prozent anheben müsse, erhöhte sich zum Beispiel der Preis eines Medikaments entsprechend um 15 Mark. Wenn die Versicherten, wie geplant, dann sofort die Kasse wechseln könnten, wäre das für viele Kassen, so Dressler, eine „Existenzbedrohung“. Florian Gless