Parkraumbewirtschaftung ist einziges Chaos

■ Verkehrspolitische Diskussion entglitt zu Streit zwischen Politessen und privatem Parkuhrenbetreiber. Letzterer wirft Senat fehlende rechtliche Grundlagen vor

Die Debatte um Sinn und Unsinn des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes erlebte am Donnerstag abend im Charlottenburger Rathaus ihren bislang wohl ernüchterndsten Höhepunkt. Der Fachausschuß Verkehr der SPD hatte in weiser Voraussicht auf die vom Senat geplante Einführung neuer gebührenpflichtiger Zonen in der Stadt vor allem die positiven Effekte der derzeit noch probemäßigen Bewirtschaftung von Parkraum in den Mittelpunkt stellen wollen. Doch die verkehrspolitische Diskussion entglitt binnen weniger Minuten.

Ihre Personalräte im Schlepptau nutzten die Politessen der Hauptstadt die Gelegenheit, um endlich einmal ihren Frust auf die Dinge zum besten zu geben. Nach Gerichtsurteilen der vergangenen Monate, die den privaten Kontrolleuren nicht mehr gestatten, Rundgänge in den gebührenpflichtigen Parkzonen allein vorzunehmen, benötigen jeweils zwei Kontrollettis die Begleitung einer landeseigenen Politesse. Das belastet letztere ganz offensichtlich heftig.

Susanne Helbig von der Direktion 2 sprach nicht nur von meckernden, mosernden Autofahrern, von nichtfunktionierenden Parkscheinautomaten, der massenhaften und sinnlosen Verteilung von Ausnahmegenehmigungen, vom „Kontrollieren“ leerer Straßenzüge, sondern auch von unqualifizierten, „dreckig-speckigen Kräften der Privatbetreiber“, die keine Straßennamen richtig eingeben könnten und durch falsche Entscheidungen der Polizei zusätzlich Arbeit bescherten. Geradezu skandalös sei, daß es im Gegenzug dazu in Gebieten, in denen sich die Autos auf den Gehwegen regelrecht stapelten, an Politessen mangele und Einnahmen verloren gingen. „Davon, daß die Parkraumbewirtschaftung gut angenommen wurde, kann überhaupt nicht die Rede sein“, lautet Susanne Helbigs Fazit.

Vorwürfe, die der Geschäftsführer der Privaten Betreiberfirma APCOA, Hans-Ulrich Bannert, zuständig für die Parkzone in Mitte, nicht auf sich bezogen wissen wollte. „Wir haben unseren Vertragsteil erfüllt.“

Daß das Land Berlin nun statt der erhofften Einnahmen zusätzliche Kosten zu tragen habe, könne unmöglich seinem Unternehmen angelastet werden. Der Senat, so Bannert, habe versäumt, in der Zeit des Modellversuchs die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um hoheitliche Aufgaben wie die Regelung des ruhenden Verkehrs an private Anbieter abgeben zu können.

Auch in verkehrspolitischer Hinsicht legte der herausgeforderte Bannert eins drauf. So sei, während der Modellversuch lief, die Zahl der Berufspendler und Langzeitparker in der Innenstadt deutlich zurückgegangen, wirkliche Effekte könne es jedoch erst dann geben, wenn „die BVG zum billigsten Faktor“ werde. „Ich muß für 2 Mark durch Berlin fahren können, dann kann ich drei Mark im Parkhaus nehmen und die Straße muß die teuerste Möglichkeit sein.“

Eine Einschätzung, die Michael Lehmbrock vom Deutschen Institut für Urbanistik voll und ganz teilte. Der Beschluß des Senats, die Parkraumbewirtschaftung weiter auszudehnen, würde gegenwärtig leider vor allem aus fiskalischer Sicht diskutiert. Als noch größere Hürde dürfte sich erweisen, daß für die Umsetzung der neuen Pläne allein die Bezirke verantwortlich sein sollen.

Zumindest in dieser Frage konnte die SPD-Abgeordnete Käthe Zillbach leichten Optimismus verbreiten. „Wir haben jedenfalls schon erkannt, daß dazu das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz geändert werden muß.“ Danach stehen den Bezirken bislang 100 Prozent der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaft zu. Weil die Bezirke jedoch keine Mittel haben, um Parkuhren usw. aufzustellen, brauche man statt dessen ein Gesetz, wonach die Bezirke künftig nur 50 Prozent aus den Einnahmen erhalten und der Rest für Investitionen genutzt werden kann. Kathi Seefeld