Nachgefragt
: Gezielte Doppelarbeit

■ Mit Bürgeranträgen gegen Schulmisere

Bremer Eltern kämpfen weiter gegen die Schulmisere. Das vom Senat abgelehnte „Volksbegehren Bildung“ wird jetzt vom Staatsgerichtshof auf seine Zulässigkeit hin überprüft. Doch bis zur Entscheidung in acht Monaten wollen die Eltern nicht warten: Sie schieben jetzt drei Bürgeranträge „für eine bessere Bildung“ nach. Damit soll die Bürgerschaft zu einer politischen Auseinandersetzung über den Wunsch nach mehr Schulräumen, Lehrpersonal und Geld für Lernmittel gezwungen werden. Wir sprachen darüber mit Marianne Isenberg von der Arbeitsgemeinschaft „Volksbegehren Bildung“.

taz: Der Zentralelternbeirat wird als eifrigster Unterschriftensammler in die Bremer Geschichte eingehen. Für die Bürgeranträge brauchen Sie jetzt 36.000 UnterzeichnerInnen und für ein mögliches Volksbegehren nochmals je 150.000, falls es zugelassen wird. Ganz schön viel Aufwand.

Marianne Isenberg von der Arbeitsgemeinschaft Volksbegehren im Zentralelternbeirat Bremen: Das ist sicherlich richtig. Aber ich denke, daß die Eltern schon bereit sind, wegen der Misere an den Schulen Doppelarbeit in Kauf zu nehmen. Das ist nicht optimal, aber wir sind ja durch die Politik dazu gezwungen worden. Der Senat wollte sich damit nicht befassen und hat das Volksbegehren an den Staatsgerichtshof überwiesen.

Allerdings aus formaljuristischen Gründen. Es wurde für nicht zulässig erklärt, weil mit den neuen gesetzlichen Forderungen nach mehr Schulraum und Lehrern unrechtmäßig in den Haushalt eingegriffen wird. Haben Sie sich nicht vorher juristische Hilfe geholt, das hätte man ja auch vermeiden können?

Natürlich haben wir Hilfe gehabt. Wir wußten auch, daß das Unterrrichtsversorgungsgesetz möglicherweise gewisse Risiken hat, aber die zentrale Frage war für uns ja: Was brauchen unsere Kinder? Wenn wir da jetzt schon wieder die Schere im Kopf gehabt hätten: Wir fordern nur das, was zulässig ist – dann hätten wir genau denselben Fehler gemacht wie die Politik. Wir halten die Frage nach der Notwendigkeit für eine politische und nicht für eine juristische Frage.

Immerhin wurden Sie jetzt rein juristisch über den Löffel balbiert.

Wir waren beim Schulraumgesetz davon ausgegangen, daß es zugelassen wird. Bei der Unterrichtsversorgung waren wir skeptisch. Aber wir halten es trotzdem jetzt für wichtig, daß der Staatsgerichtshof entscheidet, was eigentlich machbar ist. Die Frage ist ja: Was darf überhaupt ein Volksbegehren? Das sind jetzt leider Fragen, die juristisch geklärt werden müssen. Das war ja vorher nicht klar, weil es ja noch nie eines gegeben hat.

Aber im Grunde sind Sie jetzt ins eigene Messer gerannt.

Nö - also das sehe ich überhaupt nicht so. Wenn der Senat sich nicht für politisch zuständig erklärt, sich mit zentralen Problemen auseinanderzusetzen, ist das nicht unser Problem. Dann ist das ein Problem des Senats. Wir nehmen die Verantwortung für unsere Kinder wahr.

Sind Entscheidungen in der Bürgerschaft zu erwarten? Schließlich findet da eine Parlamentsdebatte statt.

Der Gesamtelternbeirat hat sich für diesen Weg entschieden, und wir erhoffen uns da Konsequenzen. Und selbst wenn es da irgendwie wieder eine juristische Argumentation gibt, hoffen wir, daß es Parteien gibt, die sagen: Das ist ein Problem, das muß in die Bürgerschaft und die dann den Antrag gegebenenfalls übernehmen. Fragen: kat