„Einbruchsnahe Handlung“ des BGS

■ Was hatte der Grenzschutz im Wohnprojekt zu suchen?

Wie erst gestern bekannt wurde, hat der BGS vergangenen Dienstag im Wohnprojekt „Gimme Shelter“ (Gib mir Schutz; GS) eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Das Projekt, das volljährige obdachlose Frauen und Männer betreut, sei während der Durchsuchung nicht besetzt gewesen, erklärte GS-Mitarbeiterin Iris Pabst.

Beamte des Bundesgrenzschutzes seien in zwei Zimmer sowie einen Büroraum eingedrungen und hätten die Wohnung dabei „völlig auf den Kopf gestellt“. Die Durchsuchung habe sich offenbar lediglich auf das Zimmer eines Verdächtigen beschränken sollen. Da die Beamten aber dort wahrscheinlich nichts gefunden haben, hätten sie ihre Suche fortgesetzt, sagte Pabst. Dabei sei auch das Zimmer einer „unverdächtigen“ Mitbewohnerin durchwühlt worden. Zudem hätten die Beamten persönliche Papiere der BewohnerInnen gefilzt.

Otto Diedrichs vom Informationsdienst Bürgerrechte und Polzei nannte die Zimmerdurchsuchung einer Unverdächtigen eine „einbruchsnahe Handlung“. Wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorlägen, sei dies als rechtswidrig einzustufen.

Unterdessen bestätigte der BGS auf Anfrage die Durchsuchung im Wohnprojekt. Der Einsatz diente dem Auffinden von Beweismitteln, erklärte ein BGS- Sprecher, der zum Ablauf des Einsatzes keine näheren Angaben machen wollte. Das Wohnprojekt will nach Auskunft des Geschäftsführers Willy Weise Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Dietmar Neuerer