Billigmedizin vor Gericht

Berlin (taz) – Die Ärzte müssen sparen. Daher hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein „Vorläufiges Notprogramm“ herausgegeben. Da „vorübergehend der Zwang zur Billig-Arzneimittel-Therapie“ bestehe, müßten die Ärzte nicht nur jedes Rezept genau bedenken, sondern auch auf preisgünstige Mittel ausweichen. Die hätten dieselbe Wirkung wie teurere – der Patient brauche sich also keine Sorgen zu machen. Die KBV fügt ihrem Notprogramm eine Liste mit empfehlenswerten Arzneimitteln bei. Jeder Arzt solle sich damit eine eigene„Positiv-Liste“ wirksamer und preisgüstiger Mittel erstellen.

Gegen dieses „Notprogramm“ haben drei kleinere Pharmaproduzenten am Dienstag eine einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg erwirkt. Begründung: Sie fürchteten um ihre Existenz.

Ebenfalls am Dienstag haben sich die KBV und die Krankenkassen auf ein neues Abrechnungssystem für Ärzte verständigt, das am 1. Juli 1997 in Kraft treten soll. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab, der am 1. Januar 1996 wirksam wurde, gilt damit als gescheitert, denn er führte zu massiven Mehrausgaben. Den Maßstab geschickt ausnutzend, berechneten einzelne Ärzte zum Beispiel Patientengespräche in einem solchen Umfang ab, als ob sie 24 Stunden hintereinander nichts anderes gemacht hätten. Das wiederum führte zum sogenannten Punktwerte-Verfall. Denn: Der Bewertungsmaßstab sah die Abrechnung eines 15minütigen Gesprächs mit 300 Punkten vor (1 Punkt = 6 Pf). Allerdings war das Budget, das die Kassen für solche Gespräche vorgesehen hatten, begrenzt. Da nun mehr Punkte eingereicht wurden als vorgesehen, verfiel der Wert eines einzelnen Punktes. Ab Juli gilt nun das Praxis- Budget: Jeder Arzt verfügt pro Quartal über 700 Punkte pro Patient, inklusive Gespräche und sonstiger Leistungen. Damit muß er künftig auskommen. Florian Gless