Mehr gutes Geld gegen böse Spekulanten

■ Bürgerschaft erhöht Fonds für Milieuschutz / Erhaltensgebiete aber nicht ausgeweitet

ie SPD sei „von der GAL förmlich zum Jagen getragen worden“, war Heike Sudmann gestern in der Bürgerschaft etwas säuerlich, daß die Sozialdemokraten die Lorbeeren für die langjährige grüne Forderung nach Milieuschutz für sich allein beansprucht. Tröstlich für die GALierin, daß dem Stadtentwicklungssenator Thomas Mirow (SPD) mit seiner wackeren Bekämpfung des bösartigen Spekulantentums trotzdem ein Fehler unterlaufen ist: Das Geld, mit dem die Stadt Häuser kaufen und anschließend mit Mietklauseln an seriöse Eigentümer weiterverkaufen sollte, reicht nicht aus.

„Das hätte Ihnen doch klar sein müssen, daß die paar Millionen zu wenig sind“, rügte Sudmann den Senat. „Warum ist der Senat nicht ein bißchen eher mit seiner Vorlage gekommen“, den städtischen Fonds zu erhöhen?

„Es ist ja erst ein Objekt weiterverkauft worden“, so Mirow, und zwar „mit einem gewissen, aber sehr begrenzten Verlust.“ Deshalb fließt zuwenig Geld wieder in den Fonds zurück. Man solle aber „die Wirkung, die von einem solchen Vorkaufsrecht der Stadt ausgeht, nicht unterschätzen“. Die reine Existenz der „Sozialen Erhaltungsverordnung“ verändere das Verhalten der Unternehmer positiv.

In vier Fällen wurde dieses Vorkaufsrecht der Stadt bisher genutzt, bei 15 Hausverkäufen konnten „Abwendungsvereinbarungen“, die Mietexplosion und Umwandlung verhindern sollen, erreicht werden. „Die eigentliche Umwandlung kann nicht verhindert werden“, räumt SPDlerin Maren Pieske ein. „Die Gefahr von Scheingeschäften besteht weiterhin.“ Trotzdem sei die Verordnung „wirksamer als von vielen Kritikern vermutet“.

Die von CDU und GAL geforderte Ausweitung der bisher drei Schutzgebiete auf weitere gefährdete Viertel lehnt die Regierungspartei jedoch ab. Trotzdem wurde die Erhöhung des Fonds von 9 auf 13 Millionen Mark einstimmig von der Bürgerschaft beschlossen. sim

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amburg, Südliche Neustadt: 3500 Menschen leben in dem attraktiven Wohngebiet in Sahnelage zwischen Michel, Landungsbrücken und Baumwall. Verkehrstechnisch günstig, nah am Hafen, nah zu den vielen Büroarbeitsplätzen in der Innenstadt gelegen – und höchst begehrt. Von jüngeren, meist alleinstehenden, einkommensstarken Personen, die die preisgünstigen Altbau-Mietwohnungen gern luxusmodernisieren oder in Eigentumswohnungen verwandeln und damit die „alteingesessene“ Bevölkerung verdrängen würden.

Um dieser Yuppisierung entgegenzuwirken, den Mietwohnungsbestand vor Umwandlung und bösen Spekulanten zu schützen und vor allem die gewachsene Sozialstruktur der Bevölkerung zu erhalten, hat die Stadt Hamburg im Januar 1995 sogenannte soziale Erhaltungsverordnungen für die Wohngebiete Barmbek-Süd/Uhlenhorst, Südliche Neustadt und Eimsbüttel-Nord / Hoheluft-West (insg. 70.000 EinwohnerInnen) eingeführt.

Hauseigentümer müssen sich Abriß- oder Modernisierungsvorhaben von der Stadt genehmigen lassen. Luxusmodernisierungen (z.B. Fußbodenheizung, Fahrstuhl) sollen so verhindert werden. Nach Abschluß der Bauarbeiten dürfen bestimmte Miethöhen nicht überschritten werden. Bei Grundstücks- und Hausverkäufen besitzt die Stadt ein Vorkaufsrecht, wichtigstes Druckmittel, um drohende Wohnungs-Umwandlungen in Eigentum zu verhindern. Doch der bisherige städtische Fonds von neun Millionen Mark war nach nur einer Handvoll Hausaufkäufen aufgebraucht. Deswegen wurde er gestern aufgestockt. Mittelfristig soll sich der Fonds durch Wiederverkäufe der erworbenen Häuser mit entsprechenden Mieterschutzauflagen selbst rückfinanzieren.

Stadtentwicklungssenator Mirow (SPD) setzt sich im Bundesrat dafür ein, den Kaufpreis für Häuser im Erhaltungsgebiet künftig auf ihren Verkehrswert zu beschränken: Derzeit muß die Stadt – will sie ihr Vorkaufsrecht ausüben – die privat ausgehandelten, häufig überhöhten Preise bezahlen. hh