Organisierte Kriminelle setzen auf Management

■ Tagung des Bundeskriminalamtes: Privatwirtschaft ist für Gruppen Vorbild

Wiesbaden (taz) – Die organisierte Kriminalität hat sich als „Teilbereich der allgemeinen Kriminalität“ in Deutschland fest etabliert. Dieses Fazit zog gestern der neue Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Ulrich Kersten, am Ende einer mehrtägigen internationalen Fachtagung seiner Behörde in Wiesbaden.

Da agierten chinesische Triaden neben italienischen und russischen Mafiosi, vietnamesische Zigarettenschmuggler neben osteuropäischen Autoverschiebeorganisationen, türkische und kurdische Schutzgelderpresserringe neben kolumbianischen Drogendealern, so das Resümee des BKA-Präsidenten.

Die hierarchisch strukturierten kriminellen Banden im Bereich der organisierten Kriminalität verfügten auch über logistische Strukturen, die sich an denen der legalen Wirtschaft orientieren: Personalmanagement, Beschaffung, Lagerhaltung, Absatz und Geldanlage – respektive Geldwäsche. Weil „zwei Drittel der Täter“ im Bereich der organisierten Kriminalität in Deutschland keine Deutschen seien und weil sich diese Täter oft über die Ländergrenzen hinweg organisiert haben, will Kersten bei der Bekämpfung noch stärker als bisher mit den Polizeibehörden der osteuropäischen Länder zusammenarbeiten. Kersten setzt darauf, daß die Parlamente der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union „möglichst bald“ die Verträge zur Schaffung von Europol, der europäischen Fahndungs- und Ermittlungsbehörde, ratifizieren.

Zur Zeit verfügt das BKA in 31 Staaten über sogenannte Verbindungsleute, die der Bundesbehörde in diesen „Gastländern“ die Zusammenarbeit mit der dortigen Polizei ermöglichen. Kersten: „Dieses erfolgreiche System muß weiter ausgebaut werden.“ Auf der Fachtagung hatten die Spezialisten aus den Abteilungen für organisierte Kriminalität der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes zuvor „glasklare Forderungen“ an die Adresse der PolitikerInnen gerichtet: Das sogenannte Geldwäschegesetz sei zu lasch ausgefallen und müsse deshalb geändert werden. Die elektronischen Überwachungsmöglichkeiten könnten von den Straverfolgungsbehörden nach wie vor nur eingeschränkt genutzt werden – Stichwort: großer Lauschangriff. Bei Geldwäschedelikten müsse endlich die Beweislast umgekehrt werden; eine Forderung der Praktiker, die BKA-Präsident Kersten mit Verweis auf das Grundgesetz nur bedingt unterstützen wollte. Ebenso sprach er sich gegen eine Aufweichung des Steuerrechts und mileubedingte Straftaten von verdeckten Ermittlern aus. Kersten: „Wir müssen zusehen, daß wir das vorhandene Instrumentarium optimieren.“ Klaus-Peter Klingelschmitt