Komische Koalition

■ In Sachsen-Anhalt wollen CDU und PDS den Rundfunkstaatsvertrag kippen

Magdeburg (epd) – Die Zustimmung zum neuen Rundfunkstaatsvertrag im Landtag von Sachsen- Anhalt ist nach Aussagen von CDU und PDS ungewiß. Seine Fraktion halte sich offen, den Staatsvertrag abzulehnen, sagte der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Reiner Schomburg. „Ich sehe ein Defizit darin, daß die Gebührenerhöhung für den Osten angesichts des wirtschaftlichen Umfelds nicht differenziert betrachtet wird.“ Zudem fehle ihm eine verbindliche Zusicherung von ARD und ZDF, daß im Kinderkanal und im Ereignis- und Dokumentationskanal weder Sponsoring noch Werbung ausgestrahlt werden. Denn entgegen den jüngsten Aussagen von ARD und ZDF, keine Sponsorenhinweise auszustrahlen, habe er Informationen aus dem ZDF, daß dies „von Fall zu Fall entschieden werden soll“. Erst nach einer Anhörung im Landtagsausschuß Anfang Dezember werde sich die CDU eine abschließende Meinung bilden.

Dadurch kommt es in der Debatte um den Staatsvertrag zu einer komischen Koalition: Denn auch der medienpolitische Sprecher der PDS, Gerd-Eckhardt Schuster, sagte, seine Fraktion werde sich „bestenfalls“ enthalten: „Eigentlich müßte man das Ding ablehnen.“ Schuster kritisierte am Rundfunkstaatsvertrag eine „kommerzielle Aufweichung des Rundfunkbegriffs“ und die Regelungen zur Konzentrationskontrolle. Zudem sei die Gebührenerhöhung für Ostdeutschland schwer verkraftbar. Bis zur abschließenden Entscheidung im Landtag am 12. und 13. Dezember habe die PDS-Fraktion noch Zeit, ihre Haltung zu diskutieren. Über den Standpunkt der CDU zeigte sich der PDS-Politiker überrascht.

Zur Möglichkeit, daß der Rundfunkstaatsvertrag damit an der Zustimmung im Magdeburger Landtag scheitern könnte, erklärte CDU-Politiker Schomburg, es sei Sache der Landesregierung, für eine Mehrheit zu werben: „Das ist nicht mein Problem.“ Der stellvertretende Regierungssprecher Franz Stänner sagte, die Regierung sei „guter Hoffnung“, daß der Rundfunkstaatsvertrag durchkomme. Dem Staatsvertrag müssen alle Landtage bis Ende des Jahres zustimmen, damit er Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann.