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Schleichende Aufweichung des Tötungsverbots

Mit einem Hilferuf gegen die schleichende Legalisierung „aktiver Sterbehilfe“ hat der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, vergangene Woche die Fachmesse „Medica“ in Düsseldorf eröffnet.

Wir dokumentieren Auszüge aus seiner Rede:

Bereits 1979 legte die Bundesärztekammer sogenannte Sterbehilferichtlinien vor, Regeln für die sogenannte passive Sterbehilfe, die Orientierung vermitteln sollen. Seitdem sind vielfältige Aufweichungsversuche zu beobachten gewesen, die wir sehr bewußt wahrnehmen müssen, die sich auch bis in unsere aktuellen Tage hinein in die Rechtsprechung auch höchster Gerichte erkennen lassen: Schleichende Prozesse sind dies, keineswegs immer ins Auge fallende Sprünge.

Es fing an mit der im wesentlichen medikamentösen Hilfe im Sterben unter Inkaufnahme einer möglichen Lebensverkürzung, jetzt höchstrichterlich sanktioniert.

Es geht nun weiter mit der Forderung nach Hilfe zum Sterben auf Wunsch des betroffenen geschäftsfähigen Patienten im Sinne einer den Arzt bindenden Therapie-Verweigerung.

Es geht weiter mit der Forderung nach Einleitung des Sterbens bei noch nicht Sterbenden, bei zumindest vermeintlich aber dem Tode geweihten Patienten, etwa sogenannte Wachkoma-Patienten – also nicht geschäftsfähigen Menschen –, über die andere entscheiden.

Die nächste Stufe würde sein die Einleitung des Sterbens bei keineswegs sterbenden Geschäftsunfähigen, aber in den Augen der Gesunden sogenannten unbewußt Lebenden, zum Beispiel fortgeschrittenen Alzheimer-Patienten.

Und als letzte Stufe wäre zu erwarten die Einleitung des Sterbens bei Behinderten mit – aus Sicht von Gesunden – lebensunwerter Lebensqualität.

Dies ist kein Horrorszenarium, sondern in Ländern unserer westlichen zivilisierten Welt Gegenstand von Diskussionen und Taten, wie wir unlängst höchst PR-wirksam aus Australien erfahren konnten. kpg

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