radikal-Mitarbeiter „Matthes“ frei

■ Düsseldorfer Richter setzt Haftbefehl gegen angeblichen Mitarbeiter der verbotenen Zeitschrift außer Vollzug

Düsseldorf (taz) – Matthias Garke ist wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen den 31jährigen Bremer, der von der Karlsruher Bundesanwaltschaft beschuldigt wird, an der Erstellung der verbotenen linksextremen Zeitschrift radikal mitgewirkt zu haben, wurde gestern von einem Haftrichter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) zwar „aufrechterhalten“, aber außer Vollzug gesetzt.

Garke, der sich gestern morgen nach anderthalbjähriger Flucht im Düsseldorfer Polizeipräsidium den Ermittlern stellte, konnte nach Zahlung einer Kaution von 20.000 Mark am Nachmittag die Rhein- Metropole wieder verlassen. Er wird sich aber im kommenden Jahr zusammen mit vier anderen Beschuldigten vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht wegen Mitgliedschaft in der „kriminellen Vereinigung“ radikal verantworten müssen.

Vier weitere Beschuldigte erwartet ein vergleichbares Verfahren vor dem OLG Koblenz. Den insgesamt sieben Männern und zwei Frauen wird vorgeworfen, durch die Veröffentlichung von Bekennerschreiben und Debattenbeiträgen über linksmilitanten Widerstand für „terroristische Vereinigungen“ geworben zu haben.

Nach dem Bremer Studenten, der auf den Spitznamen „Matthes“ hört, wurde seit der Großrazzia gegen angebliche „Linksterroristen“ im Juni 1995 gefahndet, in deren Rahmen die Karlsruher Bundesanwaltschaft bundesweit fünfzig Räume durchsuchen und vier mutmaßliche radikal-Redakteure verhaften ließ.

Wie auch drei andere per Haftbefehl gesuchte Beschuldigte, die den Ermittlern bei der Aktion „Wasserschlag“ durch die Lappen gegangen waren, tauchte Matthias Garke nach Holland ab. Dort führte er nach eigenem Bekunden „ein relativ normales Leben“. Nach eineinhalb Jahren hätte er aber nun entscheiden müssen, ob er sich „für immer in Holland einrichtet“ oder „dem Verfahren stellt“. Marco Carini