Ein blaues Auge für Eberhard Diepgen

■ Der Hauptausschuß des Parlaments „mißbilligt“ den Senat wegen der verschwenderischen Olympia-Bewerbung. Der Regierende ist sauer. Keine Schadenersatzklage gegen Axel Nawrocki

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) kommt in der Olympia-Affäre mit einem blauen Auge davon. Der Hauptausschuß wollte gestern zwar in drei Punkten eine Mißbilligung gegen den Senat aussprechen, dem Diepgen vorsitzt. Zu einer Schadenersatzklage gegen die spendablen Olympia-Bewerber und ihren Geschäftsführer Axel Nawrocki wird es indes nicht kommen. Die Sitzung des Hauptausschusses dauerte bei Redaktionsschluß noch an.

Damit ist der fehlgeschlagene, 50 Millionen Mark teure Versuch, das olympische Feuer in Berlin zu entzünden, politisch beerdigt. Den SPD-Vertretern des parlamentarischen Rechnungsprüfungsausschusses reichte der „Erfolg, daß mit den Stimmen der CDU eine Mißbilligung der Senatspolitik empfohlen wird“. Mehr sei nicht zu erreichen, sagte die Ausschußvorsitzende Elga Kampfhenkel. Dem Vernehmen nach ist der Regierende über die Mißbilligung erbost. Laut Beschlußempfehlung des Ausschusses „mißbilligt das Abgeordnetenhaus, daß

– der Senat Ausgaben in Millionenhöhe als zweckentsprechend und wirtschaftlich anerkannt hat, obwohl die (...) Kosten im einzelnen nicht spezifiziert waren,

– der Senat in mehreren Fällen überhöhte Personal- und Honorarausgaben der Olympia GmbH duldete (...),

– der Senat unter Umgehung des Hauptausschusses zusätzliche Zahlungen in Höhe von 1,4 Millionen Mark gewährt und die Genehmigung auch nicht nachträglich eingeholt hat.“

Bündnisgrüne und PDS versuchten vergeblich, die Olympia GmbH und ihren Geschäftsführer Nawrocki wegen Verschwendung auf die Anklagebank zu setzen. Einen entsprechenden Antrag lehnten CDU und SPD ab. Die Haftungsbeschränkung sei für Nawrocki ideal gewesen, sagte Elga Kampfhenkel. Einer Klage entziehe sie aber den Boden. Diepgen hatte die Klagehürden gegen Nawrocki auf ein olympisches Maß erhöht: Nawrocki sollte laut Arbeitsvertrag nur dann haften, wenn er „grob fahrlässig“ handelte. Üblich ist dies sonst schon bei fahrlässigem Verhalten.

Offiziell kommt es nicht zu einer Klage, weil es zu teuer und zu aufwendig wäre, die Geschäftsvorgänge der Olympia GmbH aufzuklären. Diese Meinung vertraten Juristen aus der Senatskanzlei und der Justizverwaltung – und rückten damit indirekt von Eberhard Diepgen ab. Der hatte vor kurzem im Abgeordnetenhaus noch betont, dem Land sei durch die Bewerbung „kein Schaden entstanden“. Christian Füller