Krankenkassen: Kein Widerspruch beim Weihnachtsgeld

ArbeitnehmerInnen, die bei der Handelskrankenkasse (HKK) oder einer anderen gesetzlichen Kasse versichert sind, brauchen keinen Widerspruch gegen die Zahlung von Beiträgen aus dem Weihnachtsgeld einzulegen. Darauf macht die HKK aufmerksam. Der Anlaß für diese Widersprüche werde sich rechtzeitig, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, zum 1. Januar 1997 erledigen. Die Bundesregierung werde eine neue gesetzlcihe regelung treffen, bezahlte beiträge könnten nicht zurückerstatt werden. Auch die Deutsche Angestellten-Krankenkasse und die Mercedes Betriebskrankenkasse bestätigt diese Einschätzung. In der taz vom 27.11. hatten wir unter Berufung auf das Reichsbund Berufsbildungswerk auf die Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam gemacht. Inzwischen hat der Betriebsrat der Einrichtung seinen Hinweis zurückgezogen. Also: Widerspruch lohnt doch nicht. taz