Modell Den Haag

■ Exjugoslawien: Urteil gegen Kriegsverbrecher

Das Kriegsverbrecher-Tribunal der UN in Den Haag hat sich für sein erstes Urteil lange Zeit gelassen. Zehn Jahre Haft für Drazen Erdemović, den bosnischen Kroaten, und nicht für den bosnischen Serben Tadić, den zu richten zunehmend schwierig erscheint, nachdem der Hauptbelastungszeuge seine Glaubwürdigkeit verloren hat. Doch Gegenstand des Verfahrens war das Massaker der bosnischen Serben an den Muslimen in Srebrenica, und auf einen Schuldspruch gegen Anstifter und Täter dieses Verbrechens wartet die Öffentlichkeit schon seit längerem. Das Urteil gegen Erdemović ist weit entfernt, Gerechtigkeit zu schaffen in diesem unseligen Krieg, der unter Mißachtung aller Kriegsregeln geführt wurde. Doch stellt das Urteil ein Stück Glaubwürdigkeit der UNO wieder her, die um so mehr zu verlieren drohte, je länger die Urteile auf sich warten ließen. Jeder Angeklagte hat freilich Anspruch auf einen fairen Prozeß – und das bedeutet, daß Strafverfahren nicht aus politischen Gründen betrieben, beschleunigt oder beeinflußt werden dürfen, sondern allein nach gesetzlichen Maßstäben, wie sie für jedermann gelten. Das Haager Tribunal ist diesen Anforderungen bisher gerecht geworden. Schnelle Urteile, die manche Medien gern gesehen hätten, gab es nicht: Die Richter ließen sich Zeit.

Das Tribunal konnte jedoch nicht verhindern, daß es von Anfang an auch unter politischen Vorzeichen geschaffen wurde. Der UN-Sicherheitsrat hatte sich nur widerwillig zur Einrichtung des Haager Tribunals entschlossen, weil er zu keinem Konsens der maßgebenden Mächte in der Frage einer militärischen Intervention in Exjugoslawien gefunden hat. Der Sicherheitsrat traf den Beschluß zudem doppelt widerwillig. Denn anders als in Nürnberg 1946 gehören die Täter keiner besiegten Nation an. So wurde mit diesem internationalen Strafgericht ein Präzedenzfall geschaffen – jedes Kriegsverbrechen ist in Zukunft potentiell ahndbar. Es wird künftig schwieriger werden, Täter, seien es nun niedrige Chargen, wie Erdemović in Srebrenica, oder Hauptverantwortliche, wie den seinerzeit in Vietnam kommandierenden US-General Westmoreland, von der internationalen Strafgerichtsbarkeit nach Haager Muster auszunehmen. Hermann Weber

Der Autor ist Dozent an der Uni Hamburg