Müllstreit vor Gericht

■ Klage: BEB soll die Müllgebühren direkt mit den MieterInnen abrechnen

Ein Bremer will den ganz persönlichen Horror quasi jedes Hausverwalters beendenden: Im Kleinkrieg zwischen VermieterInnen und MieterInnen – soweit er die Müllgebühren betrifft – soll jetzt das Bremer Oberverwaltungsgericht ein Machtwort sprechen. Dort trat der Verwalter samt Anwalt gestern auf und klagte: „Überall wird beim Müll das Verursacherprinzip angewendet – nur nicht in Bremen. Da müssen immer die Vermieter zahlen.“ Dies müsse sich schnell ändern. Er wolle mit den Müllgebühren seiner Mieter nicht mehr behelligt werden.

Ein weiteres Argument führte der Streitbare an: Daß die Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB) nur mit HausbesitzerInnen abrechnen, sei im Zeitalter der codierten Tonne anachronistisch – „wo doch jeder eine eigene Tonne hat, die auch noch einzeln abgerechnet wird“. Hier würden seine Eigentumsrechte angetastet – dies geschehe meist dann, wenn MieterInnen verziehen und spätere BEB-Nachforderungen für Zusatzleerungen der Code-Tonne nicht beglichen werden. Ohnehin seien MieterInnen „gegenüber dem Verwalter meistens auf Krawall gebürstet“ – zumal wenn es sich wie bei der BEB um schwer nachvollziehbare Gebühren handele.

Diesen Teil der Klage, der sich ähnlich einer bereits anhängigen Normenkontrolle des Haus- und Grund-Vereins auf die Berechnungsgrundlage der Müllgebühren bezieht, trennte das Gericht vom Verfahren ab. In der Frage der Gebührenabrechnung kann der Verwalter von zehn Wohnungen jedoch auf ein baldiges Urteil rechnen.

Bis dahin bleibt offen, inwieweit die oberen Verwaltungsrichter den Widersprüchen der BEB-Vertreter folgen. Diese hatten gegen den Antrag des Verwalters vor allem eingewendet, daß man die Müllgebühren schon immer über die Hausbesitzer abrechne – und daß die Gesetzgeber vorläufig nichts anderes planen. Wo es aber Ärger zwischen VermieterInnen und MieterInnen gebe, sei eine Einsicht in die Berechnungsgrundlage jederzeit möglich. Hier bestehe kein Grund zur Klage. ede