Personalratsrechte sollen beschnitten werden

■ Die Kündigung der Ärztin Cora Jacoby dient als Anlaß für „Verfassungsstreit“

In dem Verfahren gegen die Assistenzärztin am Neuköllner Krankenhaus, Cora Jacoby, zeichnet sich für diese ein möglicher Erfolg ab. Nach Angaben des Personalratsvorsitzenden Volker Gernhardt hat die Senatsverwaltung für Inneres „ihr Unverständnis über die Handlungsweise des Krankenhauses Neukölln geäußert und dieses gebeten, sich an das Personalvertretungsrecht zu halten“.

Die Krankenhausleitung hatte die 36jährige Ärztin im September vom Dienst suspendiert und ein Verfahren zur fristlosen Kündigung eingeleitet, obwohl der Personalrat die Kündigung abgelehnt hatte. Anlaß war eine Fernsehsendung im März, in der Jacoby den Bettennotstand kritisiert hatte. Der Anwalt des Krankenhauses, Ernesto Loh, hatte argumentiert, daß das Personalvertretungsgesetz im Fall Jacoby „unwirksam“ und die Form der Mitbestimmungsregelung „verfassungswidrig“ sei, da es gegen „höherrangiges Bundesrecht“ verstoße.

Das Bundesrecht sieht bei Kündigungen keine Mitbestimmung des Personalrats vor. Trotz der Anweisung aus der Innenverwaltung befürchtet Bernd Köppl, gesundheitspolitischer Sprecher der Bündnisgrünen, einen möglichen „Verfassungsstreit“ über die Mitwirkungsrechte des Personalrats, dessen Bedeutung weit über den Einzelfall Jacoby hinausgehen könnte.

In einem Brief forderte Köppl deshalb Justizsenatorin Lore-Maria Peschel-Gutzeit (SPD) auf, „aufgrund der großen Tragweite“ die Rechtsposition in dem Kündigungsverfahren zu überprüfen. Köppl: „Es würde mich sehr wundern, wenn die SPD dieses Vorhaben einer CDU-geführten Senatsverwaltung unterstützt, da diese die Grundfesten der Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und öffentlichem Dienst aufs äußerste belasten würde.“

Die Senatsverwaltung für Justiz fühlt sich nach Angaben ihrer Sprecherin Corinna Bischoff nicht zuständig, sondern verweist auf die Arbeitsverwaltung. Dennoch wolle Staatssekretär Detlef Bormann die Problematik „senatsintern“ diskutieren. Das Verfahren gegen Cora Jacoby geht am kommenden Freitag weiter. Vor dem Kammergericht wird entschieden, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig ist. Julia Naumann