NRW muß Unterhalt für Flüchtlinge verdoppeln

■ Landeszuschüsse für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge sind verfassungswidrig

Düsseldorf (taz) – Die nordrhein-westfälische Landesregierung muß den Kommunen künftig für den Unterhalt von Bürgerkriegsflüchtlingen doppelt soviel erstatten wie bisher. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster am Montag nachmittag entschieden.

Während das Land für Asylbewerber bislang eine monatliche Pauschale von 645 Mark (plus 30 Mark Betreuungskosten) gewährt hat, bekamen die Städte und Gemeinden für die bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge nur 320 Mark pro Monat aus Düsseldorf überwiesen. Diese finanzielle Ungleichbehandlung erklärten die Münsteraner Richter in ihrem Urteil jetzt für verfassungswidrig. Das Ausführungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz muß durch die nordrhein-westfälische Regierung entsprechend korrigiert werden.

Das freut vor allem die Kommunen, die nach den Berechnungen des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes nun zusätzliche Zahlungen in Höhe von 150 bis 200 Millionen Mark erwarten. Zur Zeit leben in Nordrhein- Westfalen 73.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, von denen 35.000 Leistungen aus der Staatskasse beziehen. An der Höhe ihrer Versorgung ändert sich durch die Gerichtsentscheidung nichts.

Der Düsseldorfer Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD) kritisierte gestern erneut die Bundesregierung, die sich weiterhin weigere, sich an der Finanzierung der Bürgerkriegsflüchtlinge zu beteiligen. Statt wie zugesagt die Hälfte der Kosten zu tragen, leiste Bonn nichts. Der Innenminister wörtlich: „Deshalb hätte eigentlich der Bund auf die Anklagebank des Verfassungsgerichtshofs in Münster gehört.“ Doch leider hätten die Kommunen kein Klagerecht gegen den Bund.

Ausdrücklich bestätigt wurde von dem Münsteraner Gericht die ebenfalls von den Kommunen beklagte Höhe der Pauschale für Asylbewerber. Es bleibt bei 675 Mark monatlich pro Asylbewerber. Mit ihrer Forderung nach einer Erhöhung dieser Pauschale auf rund 800 Mark pro Monat fanden die Gemeinden bei den Verfassungsrichtern kein Gehör. Walter Jakobs