Spionage: López schon angeklagt

Nach Durchsicht der Vorürfe der Staatsanwaltschaft Darmstadt sieht sich Opel bestätigt. VW hingegen sieht die Vorwürfe „zusammenbrechen“. Arbeiter fahren Sonderschichten  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Der Ex-VW-Vorstand José Ignacio López ist von der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Unterschlagung und Industriespionage angeklagt worden. Nach dreieinhalbjährigen Ermittlungen sollen auch drei damals ebenfalls zu VW gewechselte Mitstreiter auf der Anklagebank sitzen. Die Verteidiger von López teilten gestern mit, daß das Landgericht Darmstadt die Anklageschrift gegen den ehemaligen VW-Einkaufschef zugestellt habe. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft will sich allerdings zum Inhalt ihrer Anklageschrift erst morgen äußern.

Nach Darstellung der Frankfurter Anwälte von López begründet die Anklage den Vorwurf der Unterschlagung damit, daß der Ex- VW-Vorstand „Unterlagen von General Motors und Opel nicht zurückgegeben hat“. Dabei betonen die López-Anwälte, daß ihr Mandant diese Unterlagen zunächst „rechtmäßig in Besitz hatte“. Rechtswidrig zugeeignet habe sich López die Unterlagen laut Anklage erst dadurch, daß er gegenüber General Motors erklärt habe, keinerlei Geschäftsunterlagen des Autokonzerns mehr zu besitzen.

Aus der gestrigen Mitteilung der Verteidiger geht außerdem hervor, daß die Staatsanwaltschaft Darmstadt den Ex-Vorstand der Verwertung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von General Motors hinreichend verdächtig hält. Unzulässig für seine Tätigkeit bei VW verwertet haben soll López unter anderem eine Vorstudie von General Motors für eine neue Automobilfabrik im Baskenland. Nach Ansicht seiner Verteidiger soll diese Studie allerdings keinerlei „Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten“ haben. Dies glauben die beiden Frankfurter Rechtsanwälte durch ein entsprechendes Sachverständigengutachten belegen zu können.

Genauso wie VW legten die López-Anwälte gestern Wert auf die Feststellung, daß die Anklage keinen relevanten Schaden bei General Motors oder Opel habe beziffern können. Außerdem betonten sie, daß es laut Anklage keine Verabredung von López mit VW gegeben habe, bei seinem Wechsel zu VW Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mitzubringen. Nach Ansicht von VW ergibt sich aus der Anklageschrift, daß die Staatsanwaltschaft „die Vorwürfe von Opel und GM zum überwiegenden Teil für unberechtigt hält“. Unter dem Strich brechen für VW mit der Anklageerhebung gegen López „die Vorwürfe von General Motors wie ein Kartenhaus zusammen“.

Die Adam Opel AG sah sich wiederum gestern durch die Anklage, die ihr allerdings noch nicht vorlag, „in dem von Anfang an geäußerten Verdacht der Industriespionage bestätigt“. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bedeute, daß sich geheime Opel-Dokumente in der Verfügungsgewalt von Volkswagen befunden haben müßten. Alle Versuche von Volkswagen, die Affäre als Privatsache von Herrn López darzustellen, seien deswegen irreführend.

Während die beiden Konzerne nun weiter über einen Kompromiß verhandeln können, müssen die VW-Arbeiter erst mal ranklotzen: Im Wolfsburger Werk werden im ersten Quartal 1997 – eventuell auch länger – Sonderschichten gefahren, so gestern der Betriebsrat. Anders könnten die hohen Aufträge beim Polo nicht bewältigt werden. Die Regelarbeitszeit bleibe aber bei 30 Stunden die Woche. Jürgen Voges