Bis zum Amtsgericht

■ Kampf um Lehrstelle für Bosnierin geht weiter

Schlechte Nachrichten gab es gestern für Elvira C., aber auch Grund für vage Hoffnungen. Die junge Bosnierin soll nach fast eineinhalb Jahren auf Intervention des zuständigen Verdener Arbeitsamtes ihre Lehre als Orthopädie-Technikerin in Achim aufgeben (s. taz v. 18.12.). Grund: Sie hat als Flüchtling keine Arbeitserlaubnis, ihr Meister hätte dem Arbeitsamt die Lehrstelle melden müssen, dann hätten sich möglicherweise Deutsche oder AusländerInnen mit Arbeitserlaubnis gemeldet, und die hätte der Meister vorziehen müssen. So will es das Gesetz.

Am Mittwoch hatte sich die Bremer Bundestagsabgeordnete Marieluise Beck in den Fall eingeschaltet. Die Grüne ist seit Jahren für die Bosnien-Hilfe „Brücke der Hoffnung“ aktiv. In einem Gespräch mit dem Verdener Arbeitsamtsdirektor Klaus Herzberg versuchte sie, eine Einzelfalllösung zu erreichen. Erfolglos. Herzberg wiederholte noch einmal das, was er auch schon der taz gesagt hatte: Die gesetzlichen Bestimmungen ließen sich nicht umgehen. Elvira C. müsse ihre Lehre abbrechen. Beck: „Gegen eine Gesetzesvorgabe kann man nur schwer was machen.“

Unterdessen will aber der Orthopädiemeister Ralf Jungblut weiter um seine Auszubildende kämpfen. „Die Fakten haben sich geändert“, sagte er gestern und präsentierte ein Schreiben der zuständigen Handwerkskammer Lüneburg/Stade: Die Eintragung von Elvira C.'s Lehrstelle in das offizielle „Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“. Datiert just an dem Tag, an dem die zuständige Kammer-Mitarbeiterin gegenüber der taz behauptet hatte, daß es eine Eintragung ohne Arbeitserlaubnis nicht geben werde. Nun hofft Jungblut, beim Arbeitsamt doch noch eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. „Und wenn ich bis zum Amtsgericht und zum niedersächsischen Petitionsausschuß gehen muß.“ J.G.